Lauener x Berset bleiben vor Strafverfolgung geschützt

Das Bundesgericht bestätigt das Berner Zwangsmassnahmengericht: Der E-Mail Verkehr zwischen dem früheren Medienchef von Alain Berset und dem Ringier CEO Marc Walder darf nicht für eine Strafuntersuchung verwendet werden: Der Quellenschutz, der in der Verfassung garantiert ist, geht vor.

300’000 Franken für persönlichkeitsverletzende Artikel: Richtungsweisendes Urteil gegen Ringier?

Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Ringier-Verlag der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin 309'531 Franken für den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln bezahlen muss. Hinzu kommen ein Zins von 5 Prozent sowie eine Parteientschädigung von 112'495 Franken. Das Urteil, das erstmals in der Schweiz eine Gewinnaufteilung in einem solchen Zusammenhang regelt, hat das Potenzial, die Medienlandschaft grundlegend zu beeinflussen.

Berset-Kommunikationschef kommt wohl mit blauem Auge davon

Wie der TAGES-ANZEIGER und die NZZ berichten, hat das Berner Zwangsmassnahmengericht einen wichtigen Zwischenentscheid in der Causa Berset/Lauener/Ringier/Walder gefällt. Die E-Mails zwischen dem Ringier-CEO Marc Walder und Bersets Kommunikationschef Lauener dürfen – erwartungsgemäss – nicht als Beweise gegen Lauener verwendet werden.

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