4.50 Fr. pro Tag – „Da kann man sie ja gleich verhungern lassen“

Ein Pfändungsvorgang ist in der Schweiz ein demütigender Prozess, der in nicht wenigen Fällen zu einer Schuldenspirale und Armut führen kann. In unserer Geschichte spielt das „betreibungsrechtliche Existenzminimum“ eine entscheidende Rolle, dem eine simple Berechnung zugrunde liegt. Unser Beispiel zeigt, wie diese massiv an der Realität vorbeizielt und wie ein Bundesgericht keine Anstalten macht, etwas an dieser unmenschlichen und unfairen Praxis zu ändern.

Ein Gläubiger macht die Rechnung ohne die ASU

Das Bundesgericht verweigert die Akteneinsicht in ASU-Akten. Ein fragwürdiger Entscheid. (BGE 5A_18/2024) Die II. zivilrechtliche Abteilung, zuständig unter anderem für SchKG-Fälle, hat dieser Tage in Dreierbesetzung ein Urteil erlassen, das nachdenklich stimmt. Ein Gläubiger will im Kanton Graubünden das Grundstück eines Schuldners versteigern lassen, um seine Forderung von CHF 133'350.00 einkassieren zu können. Dazu stellt der Gläubiger am 24. August 2023 beim Betreibungsamt Region Albula (GR) das Verwertungsbegehren. Die Grundpfandverwertung…