Die Schweizer Staatsanwaltschaften stöhnen über die Arbeitslast, die ihnen Hasstiraden im Internet bescheren. Am 1. Januar 2024 trat die revidierte Fassung der Strafprozessordnung in Kraft. Eine Änderung darin sieht vor, dass Staatsanwaltschaften bei Ehrverletzungsdelikten vorab eine «Sicherheitsleistung» verlangen können. Freie Bahn für «Hate-Speech?»