Diese Woche wurde in der Sondersession des Nationalrats über das Verbandsbeschwerderecht beraten. Das Parlament stimmte für die Einschränkung. Dies bedeutet, dass Verstösse gegen Umweltrecht bei kleineren Bauprojekten zukünftig wohl seltener vor Gericht verhandelt werden. Das stärkt die Meinung der Bewilligungsstellen und schwächt die rechtliche Prüfung durch Gerichte.