War sie es oder war sie es nicht?

Am Montag geht vor dem Berner Obergericht einer der aufwühlendsten Kriminalfälle der jüngeren Schweizer Rechtsgeschichte in die zweite Runde. Es geht um den Vorwurf gegen die 33-jährige Mutter Marianne A.*, sie habe am 1. Februar 2022 ihre Tochter Emma* getötet.

Erstinstanzlich war die Mutter vom Regionalgericht Bern-Mittelland im Juni 2023 wegen Mordes verurteilt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verdonnert worden. Nur: Marianne A. bestreitet die Tat bis heute. Wie INSIDE-JUSTIZ schon mehrfach berichtet hat, ist die Indizienkette aus 16 einzelnen Elementen in mehreren Punkten mehr als brüchig.

Ein neuer «Fall Zwahlen»

Langjährige Beobachter der Berner Justiz sehen sich an den Fall Zwahlen erinnert: In dem Fall, der auch als Mord von Kehrsatz bekannt ist, ging es um den Mord an der 22-jährigen Christine Zwahlen, die im Juli 1985 ungebracht worden war. Ihre Leiche fand man später – zerstückelt – in der Tiefkühltruhe im Keller des Einfamilienhauses des jungen Ehepaars Zwahlen. Damals wie heute fokussierten sich die Berner Untersuchungsbehörden sofort auf einen Verdächtigen: Im Mord von Kehrsatz auf den Ehemann der Getöteten, Bruno Zwahlen.  In einem Indizienprozess wurde der Mann, der heute unter anderem Namen lebt, am 4. Dezember 1987 zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt, obwohl Straf-Untersuchung und Gerichtsverfahren viele Ungereimtheiten nicht ausräumen konnten.  In der Folge zeigte der Journalist Hanspeter Born in einer Artikelserie (die später auch als Buch veröffentlich wurde) akribisch nach, dass viele der Indizien nicht stichhaltig waren. Der Fall fand plötzlich schweizweit Beachtung. Im April 1993 kam es zu einem Revisionsprozess, in dessen Verlauf Zwahlen «in dubio pro reo», also im Zweifel für den Angeklagten, freigesprochen wurde.

Medien weisen auf die Ungereimtheiten hin

Damals wie heute führte die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu Kritik: Die Polizei habe sich zu früh und vorschnell auf einen möglichen Täter konzentriert und keine anderen Tathypothesen verfolgt, verschiedene Spuren seien gar nicht weiterverfolgt worden, lautet die Kritik.

Damals wie heute wurde die breite Öffentlichkeit erst aufgrund eingehender Medienrecherchen auf die Ungereimtheiten auf den Fall aufmerksam. Was beim Mord von Kehrsatz der damalige Weltwoche-Autor Hanspeter Born leistete, hat im Kindsmord vom Könizerbergwald die deutsche Journalistin Anne Kunze wahrgenommen. In einer Artikelserie und einem fünfteiligen Podcast für die Rubrik «ZEIT – Verbrechen» der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT geht Kunze den verschiedenen Indizien nach, interviewt die Beschuldigte, ihren Anwalt, einen Ex-Freund, ihren Bruder und spricht mit Fachleuten. Kunze selbst gibt kein Urteil ab, die von ihr befragten Fachpersonen halten die Mutter in der Tendenz für schuldig, die Leserinnen und Leser hingegen empfinden die Indizien grossmehrheitlich nicht für ausreichend, um einen Menschen lebenslänglich einzusperren (wobei eine lebenslängliche Strafe in der Schweiz meist zu einer Haftentlassung nach 15 Jahren führt). INSIDE JUSTIZ hatte den Fall erstmals im Rahmen eines Haftentlassungsverfahrens zum Thema gemacht. Das Bundesgericht lehnte damals eine Haftentlassung mit dem Argument ab, es müsse verhindert werden, dass die Beschuldigte vor der Hauptverhandlung auf den Hauptbelastungszeugen treffen und diesen beeinflussen könnte.

Ein Argument, dass nachträglich noch absurder erscheint als damals: Der Kronzeuge der Anklage, ein zum Zeitpunkt des Mordes 12-jähriger Junge, war vom Regionalgericht Bern-Mittelland unter dem Vorsitz von Richter Marko Cesarov nicht einmal persönlich gehört worden. Eine Absurdität des Schweizer Strafrechts, über die sich auch die deutsche Journalistin der ZEIT wundert: In Deutschland wie (notabene auch vor der Schweizer Militärjustiz) gilt bei Strafverfahren das Unmittelbarkeitsprinzip: Das heisst, dass Beweise vom Gericht selbst abgenommen werden müssen. Zeugen z.B. müssen persönlich aussagen.

Kritikpunkt: Mittelbarkeitsprinzip

Die Schweizerische Strafprozessordnung verlangt das für zivile Strafprozesse nicht: Das Gericht kann auch lediglich aufgrund der Akten zu einem Urteil kommen. So wurde beispielsweise im Raiffeisen-Verfahren gegen Pierin Vincenz u.a. der unmittelbare Vorgesetzte des ehemaligen CEOs, Verwaltungsratspräsident Johannes Rüegg-Stürm, nicht persönlich angehört – obwohl es in dem Verfahren massgeblich darum ging, ob der Beschuldigte bei seinem Vorgesetzten ungerechtfertigte Spesen geltend gemacht hatte.

Strafrechtler kritisieren diesen Punkt regelmässig und machen darauf aufmerksam, dass ein Einvernahmeprotokoll para- und nonverbale Kommunikation nicht wiederzugeben vermöge und es deshalb ein Unding sei, wenn sich Gerichte einzig auf transkribierte Aussagen abstütze. Erschwerend kommt hinzu, dass mit diesem Verfahren das Öffentlichkeitsprinzip der Gerichtsbarkeit nicht mehr gegeben ist – obwohl eben dieses in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt ist.

Die Gerichtsöffentlichkeit verlangt, dass Strafprozesse grundsätzlich öffentlich verhandelt werden müssten, damit sich Volk und Medien davon überzeugen können, dass die Verfahren korrekt laufen und wie die Richterinnen und Richter zu ihren Urteilen kommen. Nur: Wenn aber eine Hauptverhandlung in einem so schwerwiegenden Fall wie einem behaupteten Kindsmord lediglich noch eineinhalb Tage andauert, wie es beim erstinstanzlichen Urteilsspruch der Fall war und die Akten nicht öffentlich sind, das Urteil im Wesentlichen aber auf den Akten beruht, ist schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar, ob ein Spruchkörper seine Arbeit korrekt macht oder nicht.

Die Aussage des 12-jährigen Jungen

Aber zurück zum Kindsmord vom Könizbergwald. Kronzeuge der Anklage ist ein 12-jähriger Bub. Er ging gemäss Zeit-Podcast am 2. Februar, also dem Tag nach dem Tod von Emma, um den Mittag herum proaktiv auf die Polizei zugegangen, die im Könizerbergwald nach Spuren suchte und machte eine Aussage. Vorausgegangen war offenbar ein Gespräch zwischen einer Mutter und Schulkindern, bei denen der Todesfall im Wald Thema war. Der Junge habe dann angemerkt, dass er doch die Mutter und Emma am Tag zuvor noch gesehen habe.

Gemäss seiner Aussage will der Junge Myriam A. und Emma am 1. Februar 2022 zwei Mal gesehen haben, als er mit seinem Hund spazieren war. Das erste Mal noch in der Wohnsiedlung, in der die alleinerziehende Mutter mit ihrer Tochter gelebt hatten. Das zweite Mal, das sei um 16:51 Uhr gewesen, seien sie schon fast im Wald drin gewesen. Der Junge wurde später im Rahmen einer Videoeinvernahme noch einmal befragt.

Diese Aussage des Buben steht in direktem Widerspruch zur Behauptung der Kindsmutter. Sie sagt, sie sei am Nachmittag zuhause in ihrer Wohnung gewesen und habe dort gechillt – sprich: Musik gehört und Bier getrunken, während Emma die Wohnung verlassen habe, um eine Freundin aufzusuchen und mit ihr zu spielen. Aus der Aussage des Jungen leitet die Staatsanwältin Barbara Jungo ab, die Mutter habe gelogen, sei selbst mit Emma in den Wald gegangen und habe sie dort mit einem Stein erschlagen. – Zum Stein später.

Rechtspsychologin: Eher kein Aufschneider

Die Rechtspsychologin, welche sich die Videoanalyse angesehen hat, erachtet in dem ZEIT-Podcast die Aussagen des Jungen für grundsätzlich plausibel und erzählt einige Details aus der Befragung, zum Beispiel, dass die Mutter seinen Hund gestreichelt, Emma aber eher ängstlich gewirkt habe. Letzteres deckt sich mit anderen Aussagen, Emma habe Angst vor Hunden gehabt. Eine Auswertung der Handy-Daten des Jungen würde zudem bestätigen, dass der Bub zum fraglichen Zeitpunkt draussen gewesen wäre. Die Aussage selbst bewertet Rechtspsychologin Gubi-Kelm als eher verhalten und nüchtern, nicht etwa reisserisch. Zudem gebe der Bub auch Erinnerungslücken zu. Für Gubi-Kulm wirkt die Aussage des Buben deshalb nicht wie eine Erzählung «um aufzuschneiden».

Bis heute ein Rätsel bleibt hingegen ein weiter Punkt: Am 21. März 2022, also sieben Wochen nach der Tat, ging bei der KESB eine anonyme Meldung ein, der Bub habe bei jüngeren Kindern herumerzählt, er selbst habe das Mädchen mit einem Stein erschlagen. Der Junge selbst bestreitet via seine Anwältin, solche Aussagen gemacht zu haben und wirft der Verteidigung vor, die anonyme Meldung prozesstaktisch zu verwenden. Rechtspsychologin Gubi-Kelm will nicht ausschliessen, dass der Junge so etwas gesagt haben könnte, erklärt das aber – falls es die Aussagen tatsächlich gegeben haben sollte – eher auf die Überforderung des Jungen mit der Situation zurück. Ein generelles Glaubwürdigkeitsproblem erkennt sie darin nicht.

Auffällig bleibt nur: So richtig nachgegangen wurde der angeblichen Aussage des Jungen nie, zumindest sind bislang keine entsprechenden Untersuchungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden bekannt geworden.

Und: Die Polizei hatte mit einem Spürhund versucht, den Weg von Emma in den Wald nachzuvollziehen. Der Weg, den Emma gemäss Polizeihund gegangen sein soll, stimmt nicht mit dem Weg ein, den der Bub beschreibt.

Der Verteidiger von Marianne A, der Berner Rechtsanwalt Moritz Müller, meint deshalb: «Der Junge kann die Tat nicht bezeugen. Er kann nur Aussagen machen, was er gesehen haben will. Ob das stimmt, wird sich nicht überprüfen lassen. Deshalb erachte ich seine Aussagen für überbewertet.»

Der ZEIT-Podcast widmet dem jungen Zeugen eine ganze Folge und hat die deutsche Rechtspsychologin Silvia Gubi-Kelm, die an der Mecial School Hamburg eine Professur inne hat, mit den Aussagen des damals 12-jährigen konfrontiert. Allerdings lediglich aus den Akten.

Widersprüchliche Aussagen der Mutter?

Zur Last gelegt werden Marianne A. aber auch – vermeintliche – Widersprüche in ihren Aussagen.  Gefunden wurde Emma in einem «Versteckli» im Wald, das die Mutter und Emma gemäss Aussagen der Mutter in den letzten Wochen vor Emmas Tod im Wald gebaut hätten. Sie sei immer wieder mit Emma dort gewesen, hatte Marianne A. ausgesagt.

Die Handy-Auswertung der Mutter ergab allerdings, dass zumindest das Handy nur zwei Mal dort gewesen sei – einmal beim initialen Bau des Verstecks und dann wieder, als sie, zusammen mit der Grossmutter, Emma gesucht und dann bei dem Versteck tot aufgefunden hatte. Und das, obwohl Marianne A. aber auch sagte, sie habe das Handy eigentlich immer dabei.

Rechtspsychologin Gubi-Kelm spricht im ZEIT-Podcast diesen vermeintlichen Widerspruch zwar an, wertet ihn aber nicht. Die Beschuldigte selbst sagt später im Interview mit der Journalistin, sie habe auf die Frage der Ermittlungsbehörden immer zuerst ausgesagt, sie wisse es nicht – und dann jeweils erst auf Insistieren: «Vielleicht drei Mal» oder ein anderes Mal «Vielleicht fünf Mal». Dafür, dass ihr Handy nur zwei Mal in der Funkzelle im Wald registriert worden war, habe die Kindsmutter keine schlüssige Erklärung, wird ihr vorgeworfen. Aber muss sie die haben? Schliesslich muss der Staat einer Beschuldigten die Schuld nachweisen – nicht umgekehrt.

Immerhin sind viele Szenarien vorstellbar: Die Mutter hatte das Handy zuhause gelassen, es hatte sich wegen entladenem Akku ausgeschaltet oder konnte sich aufgrund der Topografie nur knapp oder nicht mehr mit einer Funkzelle verbinden. INSIDE-JUSTIZ ist nicht bekannt, mit welchem Schweizer Netzbetreiber die Kindsmutter telefonierte. Schon ein rascher Blick in die Funkzellenkarte der Schweiz zeigt aber, dass die Netzabdeckung im Könizbergwald nicht grandios sein dürfte.

Interessant: Handy-Pausen

Stichwort Handy: Ein Indiz der Staatsanwaltschaft besteht darin, dass das Handy der Kindsmutter während dem mutmasslichen Tatzeitpunkt nicht bedient worden war – entgegen dem sonstigen Verhalten der Mutter. Kriminalreporterin Kunze, welcher die ausgewerteten Handydaten vorlagen, hat diese mit einem Kollegen analysiert. Sie können so nachvollziehen, dass das Handy am Tattag zwischen 16:43 und 17:45 von der Mutter tatsächlich nicht bedient worden war, nachdem die Mutter davor fast ständig das Handy bedient hatte. – Nur: ein solches Verhalten finden die beiden Medienschaffenden auch an anderen Tagen. Genau am Vortag von Emmas Tod hatte die Mutter z.B. zwischen 16:36 und 17:17 das Handy ebenfalls nicht bedient. Und auch an weiteren früheren Tagen finden sie z.B. 40-minütige Bedienpausen.

Belastende Aussagen der Polizei

Zur Last gelegt werden der Mutter aber auch verschiedene Verhaltensweisen bei der Auffindesituation der Tochter oder bei den anschliessenden Befragungen. – Befragungen notabene, bei denen die Mutter als Auskunftsperson und nicht als Beschuldigte befragt worden war. Das ist relevant und auch heikel. Während eine beschuldigte Person bei der Schwere des hier vorliegenden sofort Anspruch auf eine Verteidigung hat (Art. 130 f. StPO), gilt das für Auskunftspersonen nicht.

Bei einer Befragung durch eine Polizistin am 2. Februar 2022 soll die Kindsmutter von sich aus auf den Stein zu sprechen gekommen sein, der später als Tatwerkzeug identifiziert worden ist. Das wird der Mutter zur Last gelegt. Für die Staatsanwaltschaft ist die Aussage der Kindsmutter ein Beleg dafür, dass sie schon zu einem Zeitpunkt, als das Tatwerkzeug noch gar nicht ermittelt war, ihre später auf diesem Stein festgestellten DNA-Spuren der Mutter erklären wollte.

Die befragte Rechtspsycholgin Gubi-Kelm wiegelt dagegen ab und erinnert, dass Auskunftspersonen von den Polizeibehörden gerne dazu aufgefordert würden, alle Details zu nennen, an die sich eine Person erinnern könne, weil jedes Detail für die Ermittlung wichtig sein könnte.  Allerdings räumt die Psychologin auch ein, dass es auch rum um den Stein Aussagen gebe, die im Detail nicht immer gleich seien. Etwa zur Frage, wie oft die Mutter diesen angefasst und in dem «Versteckli» noch umplatziert habe.

Motiv bleibt verschwommen – Erstinstanzliches Gericht befragt Bruder der Beschuldigten?

Mangels eines besseren unterstellte die erste Instanz der Mutter als Motiv, sie habe aus einem selbstsüchtigen Motiv heraus ihre Tochter umgebracht, weil ihr diese zur Last geworden sei. Dazu beigetragen habe die kürzliche Trennung von einem Partner, mit dem die Mutter zuvor rund sieben Monate zusammen gewesen sei. Die Mutter hätte sich wohl versprochen, ohne ihre Tochter nicht nur mehr Party machen zu können, sondern auch eher einen Mann zu finden.

Beinahe schon absurd mutet in diesem Zusammenhang die gerichtliche Befragung des Bruders der Beschuldigten vor dem Berner Regionalgericht an. Während der Hauptbelastungszeuge nicht persönlich gehört wurde, durfte sich der Bruder der Beschuldigten vor Gericht dazu äussern, dass er seine Schwester für eine Dramaqueen halte, welche nur sich selbst in den Mittelpunkt stellen wolle. Sie habe schon den Suizid der Schwester dafür missbraucht, um sich selbst wichtig zu machen und habe die Gewalterfahrungen, die sie als Kinder erlitten hätten, massiv überzeichnet.

Der Bruder, der im ZEIT-Podcast ebenfalls zu Wort kommt, ist (anders als die noch lebende Schwester und die Eltern von Marianne A.) von der Schuld seiner Schwester überzeugt und wünscht sich für sie die Höchststrafe. – Zum konkreten Tatgeschehen konnte der Bruder keine Aussage machen, es bleib einzig bei dem belastenden Psychogramm gegen die Schwester.

Ein anderes Motiv bringt der Gerichtsmediziner Reinhard Dettmeyer vom Universitätsklinikum Giessen ins Spiel. Er berichtet in dem ZEIT-Podcast über das «Münchhausen by Proxy-Syndrom». Dabei würden Mütter ihren Kindern absichtlich Verletzungen beibringen, um daraus einen Vorwand für mehr Beachtung zugunsten der eigenen Person zu generieren, wenn sie das Kind z.B. bei einem Arzt vorstellen könnten. Nur: Wie Dettmeyer selbst einräumt, sind solche Fälle eher bei kleineren Kindern beobachtet worden – und in der Geschichte von Marianne A. und ihrer Tochter waren keine Hinweise auf solche Vorkommnisse vorgefallen.

Welche Rolle spielt das sozio-ökonomische Umfeld?

Die beschuldigte Kindsmutter hatte als Putzkraft im Spital gearbeitet, eine höhere Ausbildung hat sie nicht absolviert. Aufgewachsen war sie in einer Familie mit drei Geschwistern, das Geld war immer knapp bemessen. Der Vater der Beschuldigten räumt ein, dass er auch einmal Gewalt als Erziehungsmittel eingesetzt hätte, weil er nichts anderes kannte, und sich dafür während der Untersuchungshaft bei seiner Tochter entschuldigt hätte.

Ihre Wohnung war unaufgeräumt, als die Staatsanwaltschaft am Tag nach dem Auffinden Emmas eine Hausdurchsuchung durchführte – die notabene nichts Belastendes ergab, obwohl z.B. mit aufwändigen chemischen Verfahren untersucht wurde, ob die Mutter zuhause Blutspuren beseitigt hatte.

Die Beschuldigte gab an, an dem Nachmittag «zwei, drei Bier» getrunken zu haben, die Polizei attestierte, Alkoholgeruch festgestellt zu haben, als sie später beim Leichenfundort auf die Beschuldigte stiessen. Gleichwohl ergab eine Haaranalyse einen lediglich mässigen Alkoholkonsum und ein über 200-seitiges psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass die Kindsmutter zwar Persönlichkeitszüge aufweise, die man umgangssprachlich als «Dramaqueen» deuten könnte. Ein Messi sei sie aber nicht.

Das führt insgesamt zur Frage, ob hier eine alleinerziehende Mutter aufgrund ihrer sozio-ökonomischen Situation und eines Lebenswandels, der vielleicht nicht der «gutbürgerlichen Norm» (was das auch immer sein soll) entsprach, vorschnell Überforderung unterstellt wurde – wie das die Vorinstanz ganz offen formuliert hatte.  Dass sich die Behören auf jeden Fall sehr schnell auf die Mutter als einzige in Frage kommende Täterin festlegte, ist eine Beobachtung, zu der auch die deutsche Kriminalreporterin Kunze kommt. Wie wäre der Fall wohl entschieden worden, wenn es sich bei der Mutter nicht um eine Putzkraft ohne Abschluss, sondern um eine Managerin mit Doktor-Würden handeln würde?

Offene Fragen

Die Verteidigung von Marianne A. kämpft weiterhin dafür, dass die im Verfahren auch nach drei Jahren noch immer nicht abgeklärten Fragen endlich angegangen werden. So wurden beispielsweise an Emma weitere DNA-Spuren gesichert, die weder von der Mutter noch von Emma stammen. Ausgewertet wurden sie bislang nicht. Auch ein Taschentuch, das im Wald gefunden worden war, bleibt unausgewertet bei den Asservaten.

Rund um den Zeitpunkt der Tat wurde zudem von Drittpersonen ein Mann beobachtet, der sich um die ortsansässige Kita herumgeschlichen haben soll. Die Person wurde nie recherchiert. Wimmernden Geräuschen, die jemand gehört haben will und die von Emma hätten stammen können, wurde ebenfalls nie nachgegangen. Und auch der Todeszeitpunkt wurde nie genauer bestimmt – eine genauere Bestimmung hätte Marianne A. aber womöglich entlasten können – ab dem Zeitpunkt, als sie Emma zu suchen begann, weil sie nicht nach Hause gekommen war, hat sie schliesslich ein Alibi.

Bei zwei Ex-Partnern der Beschuldigten, die sich beide genau so auffällig verhalten hatten, wie man es der Beschuldigten vorwirft, wurde nicht einmal ein mögliches Alibi abgeklärt. Und auch einer weiteren Spur ist man nicht nachgegangen: Emma hatte gegenüber ihrer Lehrerin offenbar kurz vor ihrem Tod erzählt, es sei etwas so Schlimmes passiert, dass sie darüber nur mit ihrem Grosi sprechen könne – nicht mit der Lehrperson und auch nicht mit der Mutter.

Worum hatte es sich dabei gehandelt? Steht diese Aussage im Zusammenhang mit einer anderen Kopfverletzung von Emma wenige Tage vor ihrem Tod, über deren Ursprung  sie der Mutter (gemäss deren Schilderung) zwei ganz verschiedene Geschichten aufgetischt hatte?

Viele offene Fragen dafür, dass ein Gericht unbekümmert zu einem Schuldspruch kommen konnte und auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes erkannte. Und alles alleine aufgrund von 16 Indizien, von denen 14 einer kritischen Überprüfung schlicht nicht standhalten und zwei, nämlich die Tatwaffe und der Zeuge, zumindest umstritten bleiben.

Ob das Berner Obergericht bereit ist, die Lücken zu schliessen oder das Urteil zu korrigieren?

 

*Namen der Redaktion bekannt, aus Persönlichkeitsschutzgründen hier aber geändert.

In eigener Sache

Um über die Sachverhalte und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in diesem Falle genauer berichten zu können, hatte sich INSIDE-JUSTIZ bemüht, Kontakt mit der Beschuldigten aufzunehmen und/oder über ihren Anwalt Moritz Müller Akteneinsicht zu erhalten. Die Beschuldigte liess allerdings ausrichten, sie sei nicht bereit, INSIDE-JUSTIZ diese zu gewähren.

In dubio pro reo

Die Vorstellung, dass ein 8-jähriges Kind zu Tode kommt und kein Täter dafür einsitzt, ist beklemmend. Gleichwohl haben es sich die Berner Stafverfolgungsbehören – wieder einmal, ist man geneigt zu sagen – zu einfach gemacht.

Natürlich ist nach wie vor nicht auszuschliessen, dass Marianne A. tatsächlich ihre Tochter umgebracht hat. Das weiss niemand. Ist sie die überforderte Alleinerziehende, die nach der jüngsten Trennung von einem Mann zum Schluss kam, dass ihr nur aufgrund ihrer Tochter kein Erfolg bei den Männern beschieden war und sie nur dann wieder glücklich werden würde, wenn sie sich ihrer Tochter entledigt?

Zu vieles spricht dagegen. Hätte die Mutter die Tat tatsächlich vorsätzlich und zielgerichtet geplant, indem sie extra das Handy zuhause Musik abspielen liess, während sie im Wald ihre Tochter umbringen wollte: Warum hat sie dann ihren kalkulierten Plan nicht abgebrochen, als Mutter und Tochte dem Buben mit dem Hund begegneten waren, wie dieser sich zu erinnern glaubt? Warum hätte die Mutter den Hund auch noch streicheln sollen, um sich noch mehr ins Gedächtnis des Jungen einzubrennen?  

Wenn man der Mutter die kriminelle Energie unterstellt, einen solch’ grausligen Plan zu fassen und in Tat umzusetzen: Warum sollte sie dann einen Belastungszeugen wie den Jungen in Kauf nehmen, statt die Tat zu verschieben?

Das macht keinen Sinn. Und falls die Mutter so kalkuliert vorgegangen wäre, wie es Staatsanwaltschaft und erstinstanzliches Gericht unterstellen: Warum würde sie sich dann bei einer Banalität widersprechen wie bei der Frage, wie oft sie mit der Tochter in dem Versteck war? Warum sollte die gewiefte Planerin eines Kapitalverbrechens hier dann falsch aussagen, wo es doch bei dieser Frage eigentlich um nichts geht?

Marianne A. soll kaltschnäuzig ihre Tochter umgebracht haben – womöglich ja auch mit Handschuhen, weil auf dem Stein ja nur schwache DNA-Spuren gefunden worden waren, und dabei keine weiteren Spuren hinterlassen haben. Sie hatte extra Handschuhe gewählt, die keine Fasern hinterlassen. Das Blut hat sie dann abgewaschen und allfällige Tatkleider entsorgt, aber alles nicht zuhause, weil dort die Polizei ja anlässlich einer Hausdurchsuchung keinerlei Spuren fand. Sondern irgendwo, aber nicht weit entfernt, weil sie ja dafür gar keine Zeit gehabt hätte.  Um dann nur Minuten später gegenüber ihrer eigenen Mutter die Nichtsahnende gespielt zu haben.

Nun ja, denkbar. Bei einem psychopathologischen Befund vielleicht: Einer Borderline-Störung? Einer Schizophrenie? Die Psychiater wüssten das besser. Nur: eine solche Diagnose gibt es nicht, trotz ausführlichem Gutachten.

Und eine ungeplante Affekt-Handlung? Aber auch dann stellen sich viele Fragen: Wenn alles gar nicht geplant war: Warum hatte die Mutter dann das Handy nicht dabei? Wäre die Mutter, Putzfrau von Beruf,  nach einem solchen Vorgang in aller Coolness nach Hause gegangen, hätte von dort bei befreundeten Familien herumtelefoniert, ob Emma sich bei ihnen befinde? Hätte sie sich gegenüber ihrer eigenen Mutter so verstellen können, dass diese nichts Aussergewöhnliches wahrnimmt?

Und was ist dann mit den vielen anderen offenen Fragen? Nicht ausgewertete DNA-Spuren, nicht überprüfte Alibis, ein Bruder, der von sich aus aktiv das Gericht anschreibt, um seine Schwester zu dissen und dann prompt zur Hauptverhandlung vorgeladen wird, um dort gegen sie auszusagen?

Wie man es dreht und wendet: Da passt einfach zu vieles nicht zusammen.  Noch immer nicht. Die Vorstellung, dass hier eine Frau bei einer solch dünnen Indizienlage 15 Jahre unschuldig weggesperrt werden soll? Eine unerträgliche Vorstellung. Wesentlich unerträglicher auf jeden Fall, als dass eine tatsächlich schuldige Mutter aufgrund von Zweifeln davon kommt. Denn wäre das der Fall, müsste sie immer noch ein Leben lang das schlechte Gewissen ertragen, das eigene Kind getötet zu haben.

2 thoughts on “War sie es oder war sie es nicht?

  1. Ich bin mit dem Fall äusserst gut bekannt, war an beiden Verhandlungen dabei, habe so ziemlich alle öffentlichen Unterlagen und Beiträge gelesen und den Zeit Verbrechen Podcast gehört. „Mord an einem Kind – Wer macht sowas?“ fragt man sich. Ein Mensch, das glaube ich. Menschen sind dazu fähig. Ich glaube aber, dass es ein Motiv dazu braucht (oder eine psychische Erkrankung). Und ich glaube es auch erst, wenn ich genug Hinweise zu dieser Annahme sehe. Beides erkenne ich in diesem Fall „Elena“ bzw. „Mirjam“ nicht oder zu wenig. Eine psychische Erkrankung wurde vom Gutachter ausgeschlossen.

    Hier möchte ich nun einmal ein paar Dinge hervorheben, die die Medien versäumen zu nennen. Genau das wäre der Auftrag der öffentlichen Medien, Gerichte zur Rechenschaft zu ziehen, die UNGERECHTE Prozesse zulassen. Und genau das hätte ich von Zeit Verbrechen erwartet. Ausserdem bin ausgesprochen enttäuscht, wie wenig der Podcast „Elena“ auf die Ungereimtheiten der ganzen Sachlage eingegangen ist und mich enttäuscht die impulsive Verurteilung von Frau Rückert, die sich mit Unterschied zu Frau Kunze, wenig mit den Vorkommnissen bewandert ist. Ebenfalls finde ich es erstaunlich, dass der Bruder, der offenbar eifersüchtig ist auf die Angeklagte und das schon vor dem Versterben von Elena, so eine Plattform im Podcast bekommt – sehr ein ungeeigneter „Zeuge“.

    Hier meine Gedanken, warum ich an dem Urteil der ersten Instanz zweifle:
    1. Das Motiv der Staatsanwaltschaft, das genannt wird, scheint konstruiert und spitzfindig (Mord aus Überforderung oder aus Hoffnungen für einen Mann) und hält nicht stand. Sehen Sie sich erstmal die Lage der Mutter an, bevor ihr Kind starb: Ihre Schwester, die ihr Ein und Alles war, nahm sich nur wenige Jahre zuvor das Leben. Übrig blieb deren Tochter, die wie eine Schwester war für Elena. Die wichtigste andere Person der Angeklagten, war ihre Tochter. Wieso sollte sie sich freiwillig um eine zweite wichtige Person in ihrem Leben bringen? Überfordert war die Mutter mit ihrer Tochter nicht, das Belegen diverse Aussagen aus dem Umfeld (nur weil sie unordentlich war, ist das noch lange nicht ein Grund für Überforderung). Sie hatte auch viel Hilfe ihrer Eltern, wieso sollte plötzlich nach 8 Jahren ein sehr selbstständiges Kind überfordernd sein? Ausserdem sagte die Angeklagte potenziellen Partnern immer, dass es sie und ihre Tochter nur im Doppelpack gäbe, ganz oder gar nicht eben. Das hat die Angeklagte weiderholt ausgesagt und auch andere wussten das über sie. Wieso sollte sich das plötzlich ändern?
    2. Diverse Medien berichten nun, dass sich die Mutter in Widersprüche verstrickte. Was für eine verzerrte Darstellung! Sie wusste nach drei Jahren Haft (wo jeder gesunde Mensch langsam gaga wird) nicht mehr, wievielmal sie den Stein berührte. Sie wusste auch nicht mehr, ob sie beim ersten Waldbesuch die Schnur an den Stöcken anbrachte, oder beim zweiten. Hallo? Gehts noch? Sie sagte auch (was leider wirklich etwas ungeschickt war), dass ihre Hand nach dem Ertasten des Pulses voller Blut war. Das stimmte so nicht, es wurden nur leichte Spuren von Blut an einer Hand festgestellt. Dennoch kann es aber sein, dass ihr Gehirn, das angenommen hat, da es dunkel war, sie es nicht sehen konnte und auf ihrer Tochter viel Blut sah – sowas kann ein Gedächtnis: Dinge kombinieren. Tut es übrigens sogar häufig, unser Gedächtnis ist äusserst unzuverlässig. Googeln sie nur mal wie zuverlässig/unzuverlässig Erinnerungen sein können. In diesem Fall müssen sie aber noch den Schock des Auffindens der eigenen blutüberströmten Tochter hinzufügen. Viel Glück beim Erinnern an alle Details. Ich wünsche niemanden, dass er nach so einem Anblick derart ins Kreuzverhör genommen wird und jedes einzelne Wort anschliessend auf die Goldwaage gelegt wird!
    3. Übrigens hat sich der Junge in ähnlichen Details auch widersprochen. Zuerst schaute die Mutter hinterher und grüsste im Wald, dann war es die Tochter. Ich sage nicht, dass es ihn direkt wegen dem unglaubwürdig macht, aber hier wird nicht mit gleichen Spiessen gemessen. Dem Jungen glaubt man vorbehaltslos, der Frau und Mutter nicht. Bei ihm wird zu seinen Gunsten zurechtgebogen, bei ihr zu ihren Lasten. Der Junge erwähnte auch nicht die auffälligen grünen Haare der mutmasslichen Täterin. Übrigens wurde beim 2. Gerichtsverfahren erwähnt, dass der Junge aussagte, dass er an einem Tag beobachtete, wie Elena von ihrer Mutter bei einem Bus, wo man Spielsachen ausleihen konnte, im Quartier abgeholt wurde. Das stimmte nicht. Der Bus stand 1. im Quartier der Grossmutter, nicht der Mutter, 2. war der Bus der Mutter nicht bekannt und 3. war Elena so selbstständig, dass sie nicht hätte abgeholt werden müssen. Hat der Junge was durcheinandergebracht? Hat er sich im Kind geirrt? Er hat Elena nie per Fotoauswahl identifiziert, ihm wurde lediglich ein Bild von Elena vorgelegt, er konnte also nur bejahen. Man nahm also vorbehaltslos an, dass er von den richtigen zwei Leuten Zeugenaussagen machte. Fatal findet der Rechtsanwalt der Angeklagten, finde auch ich.
    4. GANZ EIN WICHTIGES MOMENT am Obergerichtsprozesstag möchte ich hier hervorheben: Der Richter konnte gemeinsam mit der Angeklagten „konstruieren“, an welchen Tagen ein Besuch im Wald möglich war. Diverse Tage kamen nicht in Frage. Das Handy GPS gab auch keinen weiteren Tag mehr die GPS-Daten des Tatortes an, was bisher belastend war für die Angeklagte, da die Dekoration am Tipi noch nicht am 1. Tag angebracht wurde (wie das Handyfoto auf Facebook zeigte). Bisher wurde deshalb vermutet, dass das nur darauf schliessen lässt, dass die Weihnachtskugeln am Todestag anbracht werden mussten. Das ist aber seit Montag (Obergerichtsprozesstag) widerlegt! PASSEN SIE NUN GUT AUF: Am Samstag (zwei Tage) vor dem schlimmen Ereignis, war der Besuch sogar höchst wahrscheinlich, und dies obschon ihr Handy den ganzen Tag Standort zuhause angab. Wie kann das sein? Mirjam war nachweislich bei ihren Eltern zum Abendessen und verschickte dort in einem Gruppenchat eine Nachricht, also nutzte ihr Handy, musste es dabeihaben. Am selben Tag haben sie zwei Leute draussen gesichtet, wie sie mit ihrer Tochter im Wald beim Tipi war. Dies heisst, dass generell der Standort des Handys nicht verlässlich war in dieser Region. Es heisst auch, dass sie im Wald sein konnte, ohne dass es ihr Handy anzeigte. Es ist bekannt, dass wenn ein Standort sich zwischen zwei Funkmasten befindet, GPS-Daten verfälscht sein können. Daneben war es noch ein weiteres Mal (25.) denkbar, dass sie im Wald war (auch wenn ihr GPS, das nicht angab). Dass Mirjam sich hier also in der Anzahl 2–3-mal vertan hat oder es an verschiedenen Befragungen unterschiedlich einschätze sollte hier nichts zur Sache tun. Auch hier spielt Erinnerung wieder eine Rolle! Entscheidender ist; sie log nicht, dass sie mehr als einmal im Wald war und nicht beim ersten Mal das Tipi dekorierte. Ob 2- oder 5-mal im Wald sollte egal sein.
    5. Ihr wurde wiederholt taktisches und geplantes Vorgehen vorgeworfen. Diesen Vorwurf finde ich den absurdesten von allen. Wenn diese Frau schuldig wäre, wäre der geplante Mord das Undenkbarste, Unwahrscheinlichste, was man ihr unterstellen könnte. Eine Woche vor dem Tod von Elena postete die Mutter ein Bild ihrer Tochter im Tipi und postete es auf ihrem Facebook Profil – allen Freunden sichtbar. Ein Tag vor dem Tod, erzählte sie einer Arbeitskollegin, dass sie wohl wieder zum Tipi gehen werden, da sie frei hat. Dann soll sie angeblich kurz vor der Tat von einem Jungen gesehen werden und tötet anschliessend ihre Tochter, nachdem gerade ein Zeuge an ihnen vorbeiging. Die Frau scheint zwar ein bisschen naiv zu sein, so wie sie ihre Aussagen macht. So dumm könnte aber wirklich niemand sein (jedenfalls niemand, der als zuverlässige und fürsorgliche Mutter z.B. von Lehrerin beschrieben wird). Sie hat sich auch mit ein paar Aussagen selbst belastet wie z.B. dem Erwähnen des Steines – auch das verstehe ich als naiv, ehrlich und darum bemüht zu helfen, aber keineswegs taktisch! Übrigens trauen es ihre Eltern, die sehr eng mit ihr im Austausch waren und immer noch sind und ihr anderer Bruder auch immer nicht zu. Auch sie würden bei guten Gründen von einer möglichen Schuld zu überzeugen sein – sind sie aber bisher nicht, da eben die Begründungen fadenscheinig sind und immer noch bleiben, auch nach 3 Jahren. FALLS sie ihre Tochter umgebracht hätte, höchstens ungeplant, aus dem Affekt (was ich nach wie vor unplausibel erachte).
    6. Eines meiner wichtigsten Anmerkungen zum Schluss: Das Gericht und die Staatsanwaltschaft haben, wie es der Anwalt der Angeklagten hervorragend begründet hat, nicht breit genug ermittelt. Diverse Beweisanträge, des Anwaltes wurden abgewiesen. Diverse wichtige Alibis wurden nicht erfragt oder überprüft z.B. das vom Ex-Freund. Das „Problem“ ist hier nun leider, dass es für das Gericht äusserst unangenehm, falls plötzlich jemand anderes verdächtiger würde als die Angeklagte. Denn dann müsste es sich dafür verantworten, dass es eine potenziell Unschuldige 3 Jahre hinter Gitter steckte… Vom Gericht erwarte ich deshalb keine grossen Gefühlsregungen mehr. Von der Öffentlichkeit hingegen schon! Ein so unfairer Prozess sollte nicht zugelassen sein.

  2. Tja, die Berner Justiz und das Berner Obergericht. Eine Schlangengrube. Manipulation und Rechtsverstösse. Es wird die Mutter nicht freisprechen, sondern die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigen. Schon um all die Ermittlungspannen zu vertuschen und ihre Freunde am Regionalgericht und bei der Polizei zu schützen.

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