Weitreichende Folgen des Kathi-Urteils

Das Urteil des Bundesgerichts gegen die Staatsbeiträge ans Kathi, die katholische Mädchen-Sekundarschule in Wil, könnte weitreichende Folgen haben, berichtet heute die SONNTAGSZEITUNG (Bezahlschranke). Zur Erinnerung: Das Bundesgericht hatte nach aufgeheizter Debatte entschieden, das aktuelle Schulmodell verstosse gegen das Diskriminierungsverbot (weil nur Mädchen aufgenommen werden) und die konfessionelle Neutralität. Deshalb darf es keine Staatsbeiträge erhalten, wie INSIDE-JUSTIZ berichtete.

Der Rechtsprofessor Benjamin Schindler, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, sieht in der heutigen SONNTAGSZEITUNG nun eine Reihe von weiteren Bereichen, die konsequenterweise dann ebenfalls als verfassungswidrig einzustufen wären. Das beginnt für Schindler bei speziellen Grabfeldern z.B. für Muslime und führt hin bis zu Frauen-Badis oder der Förderung für Mädchen bei Mint-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), um nur einige zu erwähnen.

Zudem könnten auch andere katholische Schulen betroffen sein – oder zum Beispiel Bistümer, die Gelder vom Staat erhielten und bei denen nicht alle Funktionen auch Frauen offenstünden. Schindler hält aber fest, dass immer zu beachten sei, ob ein Angebot vom Staat ausgehe oder finanziert werde. Private Vereine dürften sich nach wie vor lediglich an ein Geschlecht richten.

(Titelbild: SRF Rundschau)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert