Zürich passt U-Haft-Regime an

Die Zürcher Justizdirektion hat heute an einer Medienkonferenz das neue Haftregime bei der Zürcher Untersuchungshaft vorgestellt. Mit dazu betragen habe ein persönliches Erlebnis vor sieben Jahren, erzählte die Zürcher SP-Justizdirektorin Jacqueline Fehr heute im Gefängnis von Päffikon, wo sie ihre Jahresmedienkonferenz abhielt.

Vorab der Hinweis, dass Untersuchungshaft nicht mit der ordentlichen Verbüssung einer gericthlich verhängten Haftstrafe verglichen werden kann. In Untersuchungshaft kommen Personen, die zwar eines Vergehens oder Verbrechens dringend verdächtig werden,  für die aber die Unschuldsvermutung gilt. Dass sie inhaftiert werden, bedarf zusätzlich zum

2015 hätte sie, so die Regierungsrätin heute, bei einem Gefängnisbesuch erfahren, dass Untersuchungshälftlinge nur einmal pro Woche duschen dürften. Sie habe erkannt, dass das «nicht würdevoll» sei. Sieben Jahren später nun ändert der Kanton sein Haftregime, das in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik stand. Einerseits, weil die Untersuchungsgefängnisse veraltet sind, aber auch wegen der Wegschliessung der Beschuldigten während 23 von 24 Stunden pro Tag. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF stellt seit Jahren bei ihren Besuchen in Untersuchungsgefängnissen in der gesamten Schweiz immer wieder massives Verbesserungspotential fest. Im August 2017 hatte sie beispielsweise das Gefängnis Zürich besucht udn dabei die Haftsituation der Frauen überprüft. Das Urteil fiel – je nach Position – zwischen vernichtend und wenig schmeichelhaft aus.

Zwei Mal Duschen pro Woche reicht nicht, wenn Frauen menstruieren

So hielt die Kommission in ihrem Tätigkeitsbericht NKVF 2017 fest, die spezifischen Anliegen der Frauen in der Haft würden nur ungenüngend berücksichtigt. Bemängelt wurden insbesondere fehlende Weiterbildungsömglichkeiten oder sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten. Und auch hier: eingeschränkte Duschmöglichkeiten und zu lange Einschlusszeiten. Fairerweise ist allerdings festzuhalten, dass ähnliche oder auch noch schlimmere Kritik auch viele andere Gefängnisse trifft.

Bis zu acht Stunden täglich ausserhalb der Zelle

Deshalb wurde jetzt im Kanton Zürich auch einiges geändert. Untersuchungshäftlinge haben die Möglichkeit, bis zu acht Stunden ausserhalb der Zelle zu sein – allerdings nur unter der Woche, am Wochenende bleiben sie weiterhin 23 Stunden eingeschlossen. Jeder Insasse könne arbeiten und Kurse besuchen, erklärte Roland Zurkirchen, Direktor der Zürcher Untersuchungsgefängnisse.

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