Anhaltend totalitäre Züge in der deutschen Justiz

Gleich zwei deutsche Strafverfahren im Bamberg gegen die Meinungsfreiheit führen in Deutschland zu heftigen Diskussionen. Die Meinungsfreiheit steht auch in Deutschland auf dem Prüfstand.

Als der US-amerikanische Vizepräsident J.D. Vance bei der Sicherheitskonferenz in München den Europäern die Leviten las und anhand verschiedener Beispiele aufzeigte, dass es die Meinungsäusserungsfreiheit in Europa nicht besser bestellt sei als in Russland, brandete ihm Empörung entgegen. Das ist einerseits verständlich, gebärdet sich doch die US-amerikanische Regierung unter Donald Trump beim selben Thema genau so problematisch. Die Reaktion, Vance möge erst mal in den Spiegel schauen, bevor er Vorwürfe erhebe, ist deshalb nachvollziehbar. Abgesehen davon, dass Vance als Überbringer der Kritik kaum taugt: Inhaltlich hat Vance einen Punkt.

Immer wieder Deutschland

Gerade Deutschland fällt immer wieder mit Urteilen auf, die bei Juristen, die nach wie vor einem freiheitlichen Staatsverständnis anhängen, Reaktionen zwischen Stirnrunzeln und Kopfschütteln auslösen. Schon früher hatte INSIDE-JUSTIZ berichtet, wie die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nolens volens die Redaktion des Rechtsaussen-Magazins COMPACT Hopps nehmen liess. Das Bild des überrumpelten Verlegers Jürgen Elsässer im Bademantel ist zu einer Ikone eines totalitären Medienverständnisses der unterdessen gescheiterten Ampel-Koalition geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von Faeser zwar im Eilverfahren ausser Kraft gesetzt. Den fällige Rücktritt Faesers für die gescheiterte Medienzensur verlangten aber ausser FDP-Doyen Wolfgang Kubicki kaum jemand. Und auch in den deutschen Systemmedien erfolgte kein Aufschrei – im Gegenteil. Viele regierungstreue Medienschaffende wollten den Übergriff nicht als solchen sehen – COMPACT lag schliesslich so ganz und gar nicht auf ihrer eigenen politischen Linie.

7 Monate Haft für ein satirisches Meme

Ein weiterer Tiefpunkt dann letzte Woche. Das Opfer erneut ein Schriftenleiter eines rechtsgerichteten Blatts: DEUTSCHLAND-KURIER-Chefredaktor David Bendels wird zu sieben Monaten Haft – auf Bewährung – verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte eine satirische Fotomontage veröffentlicht, auf der Innenministerin Nancy Faeser ein Schild mit der Schrift «Ich hasse die Meinungsfreiheit» hochhält. Dass es sich bei dem Bild um eine Fotomontage handelt, wird jedem auch nur durchschnittlich begabten Leser sofort klar, stehen doch die Buchstaben in einem Winkel, der nicht zu der Ausrichtung des Plakates passt.

Bendel erhielt zunächst einen Strafbefehl, weil er mit dem Meme gegen §188 des deutschen Strafgesetzbuches verstossen haben soll. Der «Majestätsbeleidigungs»-Paragraf, der unter der Ampel-Regierung neu gefasst wurde, wird von vielen Strafrechtlern in Deutschland per se als hochproblematisch eingestuft. Er schafft einen Sonderstrafbestand für Ehrdelikte gegen Politikerinnen und Politiker. In dem Gesetzestext heisst es zwar als zwingendes Tatbestandsmerkmal, dass die Tat geeignet sein müsse, das öffentliches Wirken des Politikers erheblich zu erschweren. Das, würde man meinen, sollte eine erhebliche Hürde darstellen, ist doch bei gesundem Verstand kaum eine satirische Darstellung denkbar, die ernsthaft das öffentliche Wirken eines Politikers erheblich erschweren könnte – sieht man einmal von ganz schlimmen Persönlichkeitsverletzung ab. Aber auch diese gesetzliche Hürde hat viele deutsche Richter bislang wenig bekümmert, und auch bei banalen Sachverhalten wurde fleissig nach §188 StGB verurteilt.

Heftige Kritik für das Urteil gegen den Chefredaktor des Deutschland-Kuriers: Bei Migranten zeige er Milde, bei kritischen Journalisten und Satire gegen die Obrigkeit dafür keine Gnade: Der Bamberger Amtsrichter Martin Waschner. 

Wie bei Bendel, dessen Verurteilung per Strafbefehl vom  Bamberger Amtsrichter Martin Waschner bestätigt wurde. Zusätzlich zur bedingten Haftstrafe von 7 Monaten soll er sich auch noch persönlich bei der abtretenden Innenministerin Faeser entschuldigen müssen. Wie NIUS.DE berichtet, handle es sich gemäss Richter Waschner bei der satirischen Fotomontage um «eine für den unbefangenen Leser nicht erkennbare, bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung über die Innenministerin Nancy Faeser, welche geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu beeinträchtigen.» Der Richter folgte deshalb dem Antrag von Staatsanwalt Alexander Baum, der sogar 8 Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte, fast vollständig.

Immerhin: Das Urteil von «Richter Unrecht» (NIUS.DE) ist nicht rechtskräftig, Bendel hat angekündigt, sich «mit allen juristischen Mitteln» gegen die Verurteilung zur Wehr setzen zu wollen.  

Weitreichende Empörung

Und: Die deutschen Medien scheinen unterdessen aufgewacht. So ging nach dem ergangenen Urteil ein Aufschrei durch viele Medien. «Ein Urteil, das einschüchtern soll», titelte etwa CICERO, das Magazin für politische Kultur. Im SPIEGEL, zuletzt in vielen Fragen sauber auf Regierungskurs, verlangte Dietmar Hipp in einem Leitartikel gar die ersatzlose Streichung des Paragrafen 188 (hinter Bezahlschranke). Der Chefkommentator der WELT, Andreas Rosenfelder, titelte: «Ein Urteil wie aus einer Diktatur.»

Sekundiert werden die Medien von Politikern und Juristen. Der ehemalige FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki, selbst Rechtsanwalt von Beruf, sprach auf Twitter von einem «wahrlich schandhaften Urteil»: «Die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg lässt sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit noch mit der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März zu § 188 StGB in Einklang bringen.»  Die frühere Co-Präsidentin der Grünen, Ricarda Lang, schreibt: «Sorry, aber so ein Urteil hat nichts mehr mit Verhältnismässigkeit zu tun.»

Verfassungsrechtsprofessor Josef Franz Lindner, einer der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtsspezialisten, lässt sich mit dem Satz zitieren: «Ein Staat, der für ein für jeden erkennbar satirisches Meme Freiheitsstrafe verhängt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein.» Und der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der in Deutschland immer wieder Verfahren zur Wahrung der Meinungsfreiheit führt, geht mit dem zuständigen Richter Martin Waschner hart ins Gericht: «Wer solche Urteile fällt, darf in einem freiheitlichen Staat weder Richter sein noch die Macht haben, freie Bürger wg. zulässiger Meinungsäusserungen einzusperren.»

Immer wieder Bamberg

Auffallend an den Methoden der deutschen Justiz, die Erinnerungen an die dunkelste Periode der deutschen Geschichte aufkommen lassen: Immer wieder sind es die Bamberger Behörden und das Amtsgericht Bamberg, die mit ihren totalitären Tendenzen negativ auffallen. Auch ein anderer Fall, der landesweit für Aufsehen sorgt, spielt sich bei der dortigen Justiz ab. Es geht um den Fall des früheren Soldaten Stefan Niehoff. Er war in die Schlagzeilen geraten, weil er das unterdesesn schon legendäre «Schwachkopf»-Meme von Wirtschaftsminister Robert Habeck auf Twitter geteilt hatte.

Grundlage für eine Hausdurchsuchung: Dieses satirische Meme, von Stefan Niehoff auf seinem Twitter-Account retweetet, führte zu einer Hausdurchsuchung morgens um 6 Uhr. Viele sehen darin zumindest DDR-Methoden, andere fühlen sich an noch schlimmere Zeiten in Deutschland zurückerinnert.

Die Bamberger Amtsrichterin Monika Englich hatte wegen der Bagatelle eine Hausdurchsuchung angeordnet. Dieser Sachverhalt sei inzwischen zwar eingestellt, schreibt das Portal «Fränkischer Tag» am Mittwoch, dafür solle Niehoff jetzt für verschiedene andere Post auf Twitter bestraft werden. Tatsächlich hatte Niehoff auf Twitter unter seinem Account «Inbinsfeinet» immer wieder darauf aufmerksam gemacht, wenn gegenwärtige Akteure des politischen und medialen Geschehens sich Nazi-Sprechs bedient hatten. Wie die Tweets eigentlich zweifelsfrei aufzeigen, hatte Niehoff dabei nie Nazimethoden glorifiziert oder Volksverhetzung betrieben.

Ganz im Gegenteil: Niehoffs Tweets können bei einer objektiven und unvoreingenommenen Betrachtung eigentlich nur im genau gegenteiligen Sinne verstanden werden: Der Rentner kritisiert und macht darauf aufmerksam, wenn gegenwärtige Akteure sich verhalten, wie es die Nazis getan hatten. Eine gewisse Nähe zur AfD ist ihm dabei nicht abzusprechen, mehr aber noch scheint er von einer grossen kritischen Distanz getrieben gegenüber all den problematischen bis teilweise totalitären Positionen all desser, die sich links der AfD positionieren. Trotzdem soll er nun wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen und Volksverhetzung per Strafbefehlverurteilt werden – so beantragt von der Staatsanwaltschaft Bamberg.

Volksverhetzung? Oder nicht eher bitterböse Kritik an der von der ZDF-«Journalistin» Sarah Bosetti begangenen Volksverhetzung?

Welche von Niehoffs Tweet aber genau kriminalisiert werden sollen, wird aus der aktuellen Medienberichterstattung – z.B. bei APOLLO NEWS  und andernorts nicht klar, die Berichterstattung des ZDF, welches von einem «Nazi-Fund» bei der Hausdurchsuchung berichtet hatte, dürften indes mehr als nur haarscharf an der Wahrheit vorbeigehen. Klar scheint immerhin, dass auch Niehoff gegen den Strafbefehl vorgehen und den Rechtsweg beschreiten will.

Strafverfahren werden gesucht

Strafverfahren nach § 188 StGB sind auch in Deutschland Antragsdelikte, d.h. sie werden nur verfolgt, wenn die Betroffenen entsprechende Anzeigen erstatten. Immer wieder gab es Kritik an denjenigen deutschen Politikerinnen welche die deutsche Justiz mit Anzeigen beschäftigen, während über Hunderttausend Haftbefehle nicht vollzogen werden, weil angeblich die Ressourcen fehlen (vgl. z.B. hier bei STERN.DE).  Der Vorwurf greift allerdings zu kurz, wie ein Tweet der niedersächsischen AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt zeigt: Sie machte vor kurzem öffentlich, dass sie von den Strafverfolgungsbehörden aktiv aufgefordert wurde, einen Strafantrag zu stellen.

Wie der Screenshot zeit, den Behrendt auf TWITTER teilte, hatte die zuständige Strafantrag schon soweit vorbereitet, dass die Abgeordnete ihn nur noch hätte unterschreiben müssen. – Was sie nicht tat. «Mit welchem Recht sollten wir Politiker besser behandelt werden, als der Rest der Bevölkerung? Mich persönlich juckt es nicht, wenn Linksextremisten so viel Pech beim Denken haben, dass sie nicht vernünftig argumentieren können und stattdessen mit Beleidigungen um sich werfen. Ich bin der Meinung, dass Personen des öffentlichen Lebens das einfach aushalten müssen.»

Dabei bekommt Behrendt die Meinungspolizei selbst zu spüren: Weil sie in einem Beitrag die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propanda angeprangert hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen nun gegen sie, wegen angeblicher «Volksverhetzung».

Neue Regierung verspricht keine Verbesserung

Zur grossen Enttäuschung vieler rudert der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD bei der überbordenden Strafverfolgung von unliebsamen Meinungen nicht etwa zurück. Sondern will die Gesetzgebung gegen «Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze» noch weiter verschärfen. So soll neu die Verbreitung von Fake News unter Strafe gestellt werden. Aber auch «Hass und Hetze» – wobei gerade Juristen seit Tag Eins klagen, diese Begriffe seien juristisch nicht definiert und deshalb Einfallstor dafür, einfach alles als Hetze zu deklarieren, was bestimmten Kreisen nicht passe. – Die oben beschriebene totalitäre Strafrechtspraxis scheint ihren Vorbehalten durchaus Recht zu geben. Kritiker befürchten bereits ein staatlich organisiertes «Wahrheitsministerium» wie zu den schlimmsten Zeiten und sind in hohem Masse beunruhigt. Der bekannte deutsche Medienrechts-Anwalt Ralf Höcker schreibt beispielsweise in der BERLINER ZEITUNG von Karsamstag, das geplante Lügenverbot der neuen Bundesregierung sei ein «Angriff auf die Meinungsfreiheit und eine Gefahr für die Demokratie». 

Titelbild: Wider die Meinungs- und Satirefreiheit: Der Bamberger Amtsrichter Martin Waschner (links), der Bamberger Staatsanwalt Alexander Baum.

Im US-TV vorgeführt

Im Februar hatte der landesweite amerikanische TV-Sender CBS im Rahmen seines Formats 60MINUTES über die Verfolgung von «Hassverbrechen» in Deutschland berichtet. Die TV-Reporter waren dabei, wie die deutschen Behörden morgens um sechs Uhr zu Hausdurchsuchungen ausrückten für Delikte, die in den USA zum allergrössten Teil unter die Meinungsäusserungsfreiheit fallen und nicht verfolgt werden. Im Rahmen des Dokumentarformats äusserten sich die drei deutschen Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Matthäus Fink und Frank-Michael Laue.

Gerade letzterer macht dabei hochproblematische Aussagen, wenn er beispielsweise frei Schnautze erzählt, wie schockiert Betroffene häufig seien, wenn ihre Handys oder Tablets sichergestellt würden. Während Meinighaus und Fink lachen, erzählt Laue wörtlich: «Es ist eine Art Bestrafung, wenn man sein Smarphone verliert. Es ist noch schlimmer als ein Bussgeld.» Laues Aussagen sind schon alleine deshalb problematisch, weil der Einzug der Geräte zu Untersuchungszwecken in einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, selbstredend keine Bestrafung darstellen kann und das Vorgehen jeder Unschuldsvermutung spottet. Die Aussagen der drei Staatsanwälte sorgte in Deutschland für entsprechend rote Köpfe – in der amerikanischen Öffentlichkeit für Unverständnis und unter der MAGA-Bewegung für einen weiteren Beweis dafür, dass die Meinungsäusserungsfreiheit in Europa nicht mehr existiert.

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