Fall Hefenhofen Thurgauer Obergericht dreht Bezirksratsentscheid

Das Thurgauer Obergericht korrigiert das Bezirksgericht Arbon- zumindest teilweise. Im Berufungsverfahren zum Fall des Tierquäler-Bauern aus Hefenhofen hält es die erhobenen Beweise der Staatsanwaltschaft grösstenteils für verwertbar. Das Bezirksgericht Arbon hatte das anders gesehen und den angeklagten Bauern deshalb in fast allen Anklagepunkten freigesprochen.

Der Entscheid des Obergerichts betrifft die Vorfragen, die bei einer Hauptverhandlung regelmässig ganz zu Beginn gestellt und vom Gericht auch entschieden werden. Dabei geht es häufig um formale Fragen, z.B., ob eine Anklageschrift den gesetzlichen Anforderungen genügt oder eben, ob die Beweise überhaupt zugelassen werden können.

Das Bezirksgericht Arbon hatte am 14. März 2023 dazu entschieden, die meisten der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise würden den gesetzlichen Anforderungen an die Beweiserhebung nicht entsprechen. Bei dieser Ausgangslage hatte das Bezirksgericht die Vorwürfe gegen den angeklagten Bauern inhaltlich gar nicht mehr weiter geprüft und den Beschuldigten deshalb in den meisten Anklagepunkten freigesprochen.

Das Urteil des Arboner Gerichts kam einer massiven Ohrfeige gegen die Staatsanwaltschaft gleich, die für den Bauern wegen mehrfacher Tierquälerei und verschiedenen anderen Delikten eine Gesamtstrafe von 6 Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug gefordert hatte.  Wegen der vom Bezirksgericht gerügten Mängel in der Strafuntersuchung wurde Ulrich K. schliesslich «nur» zu 8 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von CHF 1’800 verurteilt. (Vgl. Artikel «Arboner Bezirksgericht zerreisst Staatsanwaltschaft in der Luft»)

Die Staatsanwaltschaft reichte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Obergericht ein. Im Rahmen dieses Berufungsverfahrens erging jetzt das Urteil.

Allerdings: Ganz lässt auch das Obergericht die Untersuchungsbehören nicht vom Haken. Die Beweise, welche die Polizei bei einer Hausdurchsuchung während der Hofräumen des Bauern sichergestellt hatte, könnten nicht verwertet werden. Die Polizei habe Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht eingehalten. Die weiteren Beweise, wie sie etwa vom Veterinäramt erhoben worden waren, seien jedoch verwertbar.

Wie weiter?

Das Obergericht hat in der Sache nicht reformatorisch, sondern kassatorisch entschieden. Es weist damit den Fall zur Überarbeitung im Sinne der Ausführungen des Obergerichts an die untere Instanz, das Bezirksgericht Arbon, zurück. Dieses ist nun gehalten, sich mit den Vorwürfen inhaltlich auseinanderzusetzen und auch Auskunftspersonen oder Zeugen anzuhören, wie z.B. die damaligen Mitarbeiter des Veterinäramtes wie den damaligen Kantonstierarzt Paul Witz.  Am Ende dieses neuen Prozesses am Bezirksgericht steht dann ein Urteil, das erneut mittels Berufung am Obergericht angefochten und schliesslich bis ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. Die Affäre Hefenhofen dürfte also noch nicht so schnell erledigt sein.

Der Fall

Die Geschichte um den Bauer Ulrich K. aus Hefenhofen dauert seit vielen Jahren an. Schon Ende der 90-er Jahre wurde er erstmals verurteilt, immer wieder arbeitete sich der streitbare Bauer an den Behörden ab, ging immer wieder mit Gewalt gegen Behördenvertreter vor. Im Sommer 2017 machte der BLICK die skandalösen Zustände auf dem Hof des Bauern öffentlich. Die über Tage anhaltende Berichterstattung und ein empörtes Publikum sorgten dafür, dass die Thurgauer Behörden nicht mehr länger zusehen konnten und handeln mussten. Unter den kritischen Blicken einer schweizweiten (Medien-)-Öffentlichkeit wurde der Hof geräumt, die verbliebenen Pferde von der Armee übernommen, gesundgepflegt und dann versteigert.

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