Ständerat will Datenbank zu Unterhaltszahlungen
Der Ständerat hat heute eine Motion der Basler SP-Vertreterin Eva Herzog überwiesen. Sie will, dass der Bund eine Statistik führe über die Unterhaltsentscheidungen der Gerichte und weiteren Vereinbarungen, welche bei Scheidungsurteilen gefällt werden. Dabei nennt sie...
EU-Länder müssen Zwei-Frauen-Familien anerkennen
Der Europäische Gerichtshof EuGH stärkt die Rechte von Regenbogenfamilien. In Urteil C-490/20 hält er fest, dass alle EU-Länder eine von einem anderen EU-Staat anerkannte Eltern-Kind-Beziehung respektieren und auch einem Kind mit zwei Müttern Reisedokumente ausstellen...
Rundschau: Bündner Polizist wegen Amtsmissbrauch im Fall Quadroni vor Gericht
In der Aufarbeitung des Bündner Baukartells steht Mitte Dezember ein Kantonspolizist vor Gericht. Ihm wird gemäss der RUNDSCHAU des SCHWEIZER FERNSEHENS Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen. Der Polizist soll in einer Untersuchung Aussagen, die den...
KESB Graubünden als willfähriger Handlanger?
Ein neuer KESB-Skandal erschüttert Graubünden. Gemäss BLICK-Recherchen wurde dort eine IV-Bezügerin über Nacht unter Vormundschaft gestellt – mittels superprovisorischer Verfügung. Grund: Die Frau hatte sich bei der BLICK-Redaktion darüber beschwert, dass ihr...
Lesenswerte Geschichten
aus dem Ressort Familienrecht
Geht doch: Bevormundung aufgehoben
Die Churer Heimmitarbeiterin Daniela Rothenberger hat es geschafft: Sie konnte die Beistandschaft, welche die KESB Nordbünden im Februar gegen sie errichtet hatte, abwenden. Das berichtet BLICK.CH heute. Die KESB Nordbünden hatte sich instrumentaliseren lassen. Der Fall hatte im Februar 2020 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt (www.inside-justiz.ch hatte berichtet). Der BLICK berichtete über den Umgang des Churer Altersheim Tertianum, das seiner Mitarbeiterin Daniela Rothenberger nach 21 Jahren den Lohn von 500 Franken auf 100 Franken heruntergekürzt hatte – für ein 30 Prozent Pensum. Begründung: Man sei mit der Leistung nicht mehr zufrieden gewesen. Hintergrund: Daniela Rothenberger hat eine leichte geistige Beeinträchtigung. Das Tertianum, bei dem sie arbeitet, erhielt aber vom Churer Sozialamt jeden Monat 264 Franken für die Arbeitseingliederung von Rothenberger. Rothenberger wehrte sich via BLICK, welcher das Altersheim zur Rede stellte. Hektische Betriebsamkeit stellte sich ein. Die Heimleitung des Tertianums wandte sich kurzerhand an die KESB Nordbünden. Rothenberger sollte mittels Beistandsschaft gefügig gemacht werden. Die KESB Nordbünden liess sich instrumentalisieren. Ohne den Sachverhalt sauber abzuklären und auch nur das rechtliche Gehör zu gewähren, erstellte sie superprovisorisch eine Beistandschaft. Der BLICK berichtete erneut, von einer Anzeige gegen die KESB wegen Amtsmissbrauch war gar die Rede. Unter dem Druck der öffentlichen Aufmerksamkeit...
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Geschichten aus dem Familienrechts-Archiv
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