Steuerrecht

Der verschleppte Konkurs 2. Akt

Der verschleppte Konkurs 2. Akt

Bisher dachten wir, dass nur UBS und Nestlé allenfalls systemrelevant sind und nicht Konkurs gehen dürfen. Was für ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und nicht nur in diesem Kanton, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen in Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann. Zweiter Teil

Der verschleppte Konkurs 1. Akt

Der verschleppte Konkurs 1. Akt

Bisher dachten wir, nur UBS und Nestlé seien höchstens systemrelevant und dürften nicht pleite gehen. Welch ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, und nicht nur dort, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen unter Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann

«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 1 – Willkür des Bundesgerichts

«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 1 – Willkür des Bundesgerichts

Das Schweizer Steuerstrafrecht steht im Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erstmals ist der Gerichtshof auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen eingetreten. Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, müsste die Schweiz ihr Steuerstrafrecht grundlegend überarbeiten bzw. neu kodifizieren. Die Folgen für den Rechtsstaat Schweiz wären massiv. Teil 1

«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 2 – Gerechtigkeit findet nicht mehr statt

«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 2 – Gerechtigkeit findet nicht mehr statt

Das Schweizer Steuerstrafrecht steht im Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erstmals ist der Gerichtshof auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen eingetreten. Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, müsste die Schweiz ihr Steuerstrafrecht grundlegend überarbeiten bzw. neu kodifizieren. Die Folgen für den Rechtsstaat Schweiz wären massiv.