Der Strafdienst der ASU und MWST: Wo ist Anna Skvarc?
Inside Justiz hat bereits mehrfach kritisch über die ASU (Abteilung Strafsachen und Untersuchungen), eine Spezialabteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, berichtet. Auch der MWST-Strafdienst der ESTV arbeitet gerne mit der ASU zusammen, um gegen Steuerpflichtige vorgehen zu können. Unser aktueller Fall: Ein Strafverfahren, das seit zehn Jahren läuft, und dann passiert einfach nichts. Es gibt auch keine Entschädigung oder Genugtuung – trotz massiver Interventionen. Und wir stellen die Frage: Wo ist Anna Skvarc?
Ein Pyrrhussieg für das St. Galler Steueramt: Wie CHF 100’000 durch Bürokratie verloren gingen
Wir zeigen Euch, wie sich 101’000 Franken in Luft auflösen und was es bedeutet, eine Zahlungsfrist am Verwaltungsgericht St. Gallen um wenige Tage zu versäumen. Ein Pyrrhussieg für die...
Konkurs, weil das Steueramt kein Interesse an einer Lösung hat
Wir berichteten bereits über den Fall von Thomas Widmer(Name geändert), dessen Pfändung durch das Konkursamt Bern-Mittelland in keiner Weise seinen realen Verhältnissen entsprach. Das Resultat war, dass er sich ohne private Hilfe nicht einmal mal mehr ein «Gipfeli» kaufen konnte. Doch die Geschichte hat noch weitere Aspekte eines Dramas. Das Steueramt und das Konkursamt waren nicht an einer nachhaltigen Sanierung interessiert, weshalb Thomas Widmer erneut in den Konkurs getrieben wurde. Die Beamten agieren formalistisch und versuchen, die Schulden schnellstmöglich einzutreiben, was jedoch nicht zu einer Schuldentilgung, dafür aber zu einer Privatinsolvenz, einem immensen Justizaufwand und zu hohen Kosten für die Steuerzahlenden führte.
Steuerfälle vor Bundesgericht, einmal etwas genauer hingeschaut.
Im Jahr 2023 standen 141 Beschwerdefälle vor Bundesgericht (Irrtum und Auslassung vorbehalten). Inside-Justiz hat etwas genauer hingeschaut und Erstaunliches festgestellt.
Ein Gläubiger macht die Rechnung ohne die ASU
Das Bundesgericht verweigert die Akteneinsicht in ASU-Akten. Ein fragwürdiger Entscheid. (BGE 5A_18/2024) Die II. zivilrechtliche Abteilung, zuständig unter anderem für SchKG-Fälle, hat dieser Tage in Dreierbesetzung ein Urteil erlassen, das nachdenklich stimmt.
Ein Gläubiger will im Kanton Graubünden das Grundstück eines Schuldners versteigern lassen, um seine Forderung von CHF 133’350.00 einkassieren zu können.
Dazu stellt der Gläubiger am 24. August 2023 beim Betreibungsamt Region Albula (GR) das Verwertungsbegehren.
Die Grundpfandverwertung scheitert aber bereits an Art. 44 SchKG, weil die ASU am 25. August 2016 (also vor rund acht Jahren!) eine Grundbuchsperre zu Lasten des fraglichen Grundstücks erlassen hat.
Der Vorrang der öffentlichen Forderungen von Art. 44 SchKG zum Nachteil der übrigen Gläubiger ist in Ordnung und vom Gesetzgeber so gewollt. Für ein rechtsstaatlich korrekt geführtes Verfahren nicht in Ordnung ist es aber, dass keine Akteinsicht in die Grundlagen der Grundbuchsperre, bzw. zur deren aktuellen Notwendigkeit, gewährt wird.
Nachsteuern – Eine sehr teure Autonummer
Das Bundesgericht hat dieser Tage in dreiköpfiger Besetzung einen bemerkenswerten Entscheid zum Nachsteuerverfahren (Art. 151 DBG) gefällt, der in der Steuerrechtsbranche einmal mehr für grossen Unmut sorgen wird. (BGE 9C_5/2023). Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass ein Aktionär ein Autokennzeichen für CHF 160’100 ersteigert und dieses anschliessend für CHF 165’100 in die von ihm beherrschte Gesellschaft eingebracht hat.
