Steuerfälle vor Bundesgericht, einmal etwas genauer hingeschaut.
Im Jahr 2023 standen 141 Beschwerdefälle vor Bundesgericht (Irrtum und Auslassung vorbehalten). Inside-Justiz hat etwas genauer hingeschaut und Erstaunliches festgestellt.
Ein Gläubiger macht die Rechnung ohne die ASU
Das Bundesgericht verweigert die Akteneinsicht in ASU-Akten. Ein fragwürdiger Entscheid. (BGE 5A_18/2024) Die II. zivilrechtliche Abteilung, zuständig unter anderem für SchKG-Fälle, hat dieser Tage in Dreierbesetzung ein Urteil erlassen, das nachdenklich stimmt.
Ein Gläubiger will im Kanton Graubünden das Grundstück eines Schuldners versteigern lassen, um seine Forderung von CHF 133’350.00 einkassieren zu können.
Dazu stellt der Gläubiger am 24. August 2023 beim Betreibungsamt Region Albula (GR) das Verwertungsbegehren.
Die Grundpfandverwertung scheitert aber bereits an Art. 44 SchKG, weil die ASU am 25. August 2016 (also vor rund acht Jahren!) eine Grundbuchsperre zu Lasten des fraglichen Grundstücks erlassen hat.
Der Vorrang der öffentlichen Forderungen von Art. 44 SchKG zum Nachteil der übrigen Gläubiger ist in Ordnung und vom Gesetzgeber so gewollt. Für ein rechtsstaatlich korrekt geführtes Verfahren nicht in Ordnung ist es aber, dass keine Akteinsicht in die Grundlagen der Grundbuchsperre, bzw. zur deren aktuellen Notwendigkeit, gewährt wird.
Nachsteuern – Eine sehr teure Autonummer
Das Bundesgericht hat dieser Tage in dreiköpfiger Besetzung einen bemerkenswerten Entscheid zum Nachsteuerverfahren (Art. 151 DBG) gefällt, der in der Steuerrechtsbranche einmal mehr für grossen Unmut sorgen wird. (BGE 9C_5/2023). Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass ein Aktionär ein Autokennzeichen für CHF 160’100 ersteigert und dieses anschliessend für CHF 165’100 in die von ihm beherrschte Gesellschaft eingebracht hat.
Bedenkliche Praxisänderung des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat dieser Tage in Fünferbesetzung einen bemerkenswerten Entscheid gefällt und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Parteientschädigung zugesprochen. Diese Praxisänderung wird noch viel zu reden geben. (BGE 9C_591/2023)
Streit um Noven: Das Bundesgericht urteilt kaum gegen Steuerämter
Eine Steuerpflichtige wehrte sich im Nachsteuerverfahren erfolglos gegen die Anrechnung einer geldwerten Leistung. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid den Standpunkt der Steuerverwaltung wieder vollumfänglich geschützt. Bemerkenswert an diesem Entscheid ist jedoch nicht der Fall an sich, sondern die Haltung des Bundesgerichts zu Noven.
EGMR – Verärgerte Reaktion aus Bern
Das ist bisher einmalig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eröffnet ein Verfahren (41338/23) gegen die Schweiz in Sachen ASU/ESTV. Denn das Bundesgericht schützt in BGE 9C_650/2022 einmal mehr ein Strafurteil, das auf einem Bericht der ASU...
