Nachsteuern – Eine sehr teure Autonummer
Das Bundesgericht hat dieser Tage in dreiköpfiger Besetzung einen bemerkenswerten Entscheid zum Nachsteuerverfahren (Art. 151 DBG) gefällt, der in der Steuerrechtsbranche einmal mehr für grossen Unmut sorgen wird. (BGE 9C_5/2023). Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass ein Aktionär ein Autokennzeichen für CHF 160’100 ersteigert und dieses anschliessend für CHF 165’100 in die von ihm beherrschte Gesellschaft eingebracht hat.
Bedenkliche Praxisänderung des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat dieser Tage in Fünferbesetzung einen bemerkenswerten Entscheid gefällt und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Parteientschädigung zugesprochen. Diese Praxisänderung wird noch viel zu reden geben. (BGE 9C_591/2023)
Streit um Noven: Das Bundesgericht urteilt kaum gegen Steuerämter
Eine Steuerpflichtige wehrte sich im Nachsteuerverfahren erfolglos gegen die Anrechnung einer geldwerten Leistung. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid den Standpunkt der Steuerverwaltung wieder vollumfänglich geschützt. Bemerkenswert an diesem Entscheid ist jedoch nicht der Fall an sich, sondern die Haltung des Bundesgerichts zu Noven.
EGMR – Verärgerte Reaktion aus Bern
Das ist bisher einmalig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eröffnet ein Verfahren (41338/23) gegen die Schweiz in Sachen ASU/ESTV. Denn das Bundesgericht schützt in BGE 9C_650/2022 einmal mehr ein Strafurteil, das auf einem Bericht der ASU...
Der verschleppte Konkurs 2. Akt
Bisher dachten wir, dass nur UBS und Nestlé allenfalls systemrelevant sind und nicht Konkurs gehen dürfen. Was für ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und nicht nur in diesem Kanton, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen in Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann. Zweiter Teil
Der verschleppte Konkurs 1. Akt
Bisher dachten wir, nur UBS und Nestlé seien höchstens systemrelevant und dürften nicht pleite gehen. Welch ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, und nicht nur dort, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen unter Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann
