Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.
Schlagwort: Strafprozessordnung
Bagatellfälle: Anzeige nur nach Vorkasse- Neuerungen in der Strafprozessordnung
Die Schweizer Staatsanwaltschaften stöhnen über die Arbeitslast, die ihnen Hasstiraden im Internet bescheren. Am 1. Januar 2024 trat die revidierte Fassung der Strafprozessordnung in Kraft. Eine Änderung darin sieht vor, dass Staatsanwaltschaften bei Ehrverletzungsdelikten vorab eine «Sicherheitsleistung» verlangen können. Freie Bahn für «Hate-Speech?»
