Das Bundesgericht hat dieser Tage in dreiköpfiger Besetzung einen bemerkenswerten Entscheid zum Nachsteuerverfahren (Art. 151 DBG) gefällt, der in der Steuerrechtsbranche einmal mehr für grossen Unmut sorgen wird. (BGE 9C_5/2023). Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass ein Aktionär ein Autokennzeichen für CHF 160'100 ersteigert und dieses anschliessend für CHF 165'100 in die von ihm beherrschte Gesellschaft eingebracht hat.
Autor: Markus Wolf
Bedenkliche Praxisänderung des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat dieser Tage in Fünferbesetzung einen bemerkenswerten Entscheid gefällt und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Parteientschädigung zugesprochen. Diese Praxisänderung wird noch viel zu reden geben. (BGE 9C_591/2023)
Streit um Noven: Das Bundesgericht urteilt kaum gegen Steuerämter
Eine Steuerpflichtige wehrte sich im Nachsteuerverfahren erfolglos gegen die Anrechnung einer geldwerten Leistung. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid den Standpunkt der Steuerverwaltung wieder vollumfänglich geschützt. Bemerkenswert an diesem Entscheid ist jedoch nicht der Fall an sich, sondern die Haltung des Bundesgerichts zu Noven.
Der verschleppte Konkurs 2. Akt
Bisher dachten wir, dass nur UBS und Nestlé allenfalls systemrelevant sind und nicht Konkurs gehen dürfen. Was für ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und nicht nur in diesem Kanton, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen in Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann. Zweiter Teil
Der verschleppte Konkurs 1. Akt
Bisher dachten wir, nur UBS und Nestlé seien höchstens systemrelevant und dürften nicht pleite gehen. Welch ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, und nicht nur dort, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen unter Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann
«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 1 – Willkür des Bundesgerichts
Das Schweizer Steuerstrafrecht steht im Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erstmals ist der Gerichtshof auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen eingetreten. Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, müsste die Schweiz ihr Steuerstrafrecht grundlegend überarbeiten bzw. neu kodifizieren. Die Folgen für den Rechtsstaat Schweiz wären massiv. Teil 1
«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 2 – Gerechtigkeit findet nicht mehr statt
Das Schweizer Steuerstrafrecht steht im Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erstmals ist der Gerichtshof auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen eingetreten. Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, müsste die Schweiz ihr Steuerstrafrecht grundlegend überarbeiten bzw. neu kodifizieren. Die Folgen für den Rechtsstaat Schweiz wären massiv.
Rügen zur ASU kann man sich schenken – Steuerjustiz findet nicht mehr statt
Ein Steuerpflichtiger wehrte sich erfolglos gegen eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtzulassung eines Parteigutachtens als Beweismittel) und gegen den Umstand, dass sich die Gerichte mit einer Fallakte überhaupt nicht befasst haben.
Seltsames Bundesgericht: Verzugszinsen, wenn man noch gar nicht existiert?
Das Bundesgericht verpflichtet im Urteil 2C_933/2021 ein Unternehmen Verzugszinsen zu bezahlen, welche auf Steuerforderungen gründen, die vor der Gründung der Gesellschaft entstanden sind.