Kanton Zug: Willensvollstrecker sollen nun von Gerichten beaufsichtigt werden

Im Kanton Zug sollen die Willensvollstrecker zukünftig nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Gericht beaufsichtigt werden. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat diese Woche, eine Motion aus der Mitte-Fraktion gutzuheissen. Willensvollstrecker sind dafür zuständig, den letzten Willen eines Erblassers umzusetzen. Sie sorgen dafür, dass die Begünstigten ihr Erbe erhalten. Eingesetzt wird ein Willensvollstrecker vom Erblasser, die Erben können ihn nicht absetzen. Der Willensvollstrecker untersteht deswegen einer behördlichen Aufsicht. Im Kanton Zug sind dafür die Gemeinden zuständig.

Oft ist es so, dass die Aufsicht erst auf eine Beschwerde hin aktiv wird. Sie kann dabei aber nur formelle Fragen klären. Dabei geht es vor allem um die Eignung oder Vertrauenswürdigkeit des Willensvollstreckers oder um dessen Amtsführung. Materielle Erbstreitigkeiten muss das Gericht klären. Die Motion will nun, dass auch die formelle Aufsicht beim Gericht liegt. Zuger Gemeinden, Justiz und Kantonsregierung befürworteten das Anliegen «einhellig», heisst es in dem am Montag veröffentlichten Bericht des Regierungsrats. Vorteil der neuen Lösung sei vor allem, dass das Gericht über das nötige Fachwissen habe und dieses dort zentralisiert sei. Heute müssen die Gemeinden oft für teures Geld juristisches Fachwissen dazukaufen. Nun könnte neu statt elf nur noch eine Behörde diese Aufsicht wahrnehmen. Daraus ergebe sich eine einheitlichere Praxis, so der Bericht. Beim Gericht würden durch diese Veränderung zusätzliche Stellenprozente nötig werden, durch Gebühreneinnahmen bei diesem und dem Entfallen der Kosten bei den Gemeinden, dürften die Aufsichtskosten insgesamt sinken.

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