Schweizer Untersucher übernehmen Swiss-Unfall in Graz

Die Untersuchung des Swiss-Unfalls, der am 23. Dezember 2024 das Leben eines Flugbegleiters kostete, kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. Wie Konrad Staehlin im TAGES-ANZEIGER berichtet, müssen die österreichischen Behörden die Untersuchung abgeben, weil gegen Behördenmitglieder selbst Verfahren laufen. Die Behörde hatte am 13. März 2025 noch einen Zwischenbericht publiziert.

Gemäss den Informationen des TAGES-ANZEIGERS (hinter Bezahlschranke) soll die österreichische Untersuchungsbehörde den Fall an ihr Schweizer Pendant abgetreten haben. Es gehe darum, «jeglichen Anschein der Befangenheit zu vermeiden», zitiert die Zeitung eine nicht namentlich genannte «Leiterin der SUB». Gegen die Frau und sechs ihrer Angestellten seien durch die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen aufgenommen worden.

Dass es in der Untersuchung zu Flug LX1885 harzt, hatte der TAGI (hinter Bezahlschranke) und in der Folge auch INSIDE JUSTIZ schon im Februar berichtet.

Junger Flugbegleiter stirbt nach einer Woche

Zur Erinnerung: Der Swiss-Flieger – ein Airbus A220-300 mit zwei Pratt&Whitney Triebwerken – war am Nachmittag des 23. Dezember 2024 unterwegs von Bukarest nach Zürich, als in der Kabine dichter Rauch auftrat und die Piloten in Graz notlanden mussten. Es wird davon ausgegangen, dass das linke Triebwerk defekt war und den Rauch als sogenannte «Pressluft» in die Kabine drückte.

Die Flugbegleiter verfügen bei solchen Vorfällen über spezielle Atemmasken, die es ihnen erlauben, weiterhin in der Kabine ihre Arbeit zu verrichten. Einer der Flugbegleiter wurde allerdings nach kurzer Zeit ohnmächtig. Er wurde nach der Notlandung mit einem Helikopter hospitalisiert, verstarb aber wenige Tage später. Als Ursache hiess es, sein Gehirn sei für zu lange Zeit nicht oder nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt gewesen.

(Der Airbus A220-300 mit dem defekten Triebwerk nach der Notlandung: Bild: Flughafen Graz)

Bekannt ist auch schon längere Zeit, dass die Swiss die Atemschutzmasken des Typs, die in der betroffenen Maschine noch verwendet wurden, ersetzen wollte. Es heisst, es seien Mängel an den verwendeten Atemmasken bekannt gewesen. Hätte der tragische Tod es jungen Flugbegleiters womöglich verhindert werden können, wenn das Swiss-Management den Austausch der dysfunktionalen Masken schneller vorangetrieben hätte? Oder lagen andere Umstände vor – z.B. eine falsche Handhabung, eine unangemessene Reaktion der Piloten, etc. – die zum Tod des Mannes geführt hatten?

Untersuchung unter schlechtem Stern

Um diese Fragen zu beantworten und die Wiederholung solcher Vorfälle zu vermeiden, startete die österreichische Sicherheitsuntersuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) eine Untersuchung. Die SUB ist das österreichische Pendant zur Schweizerischen Sicherheitsunfalluntersuchungsstelle (SUST). Wie der TAGI im Februar berichtete, unterliefen aber dem Untersuchungsleiter schon zu Beginn verschiedene Fehler.

So liess er sich z.B. die betreffende Atemschutzmaske von einem Flughafenmitarbeiter zu seinem Auto bringen, statt sie selbst sicherzustellen. Das ist ein grober Verfahrensfehler, weil in einem allfälligen Prozess jederzeit vorgebracht werden kann, dass Manipulationen an der Maske zwischen dem Ereignis und der Sicherstellung nicht ausgeschlossen werden können. Erschwerend soll hinzukommen, dass die SUB nach der Beschlagnahme die Maske erst auf Geheiss der Grazer Strafverfolgungsbehörden zur kriminaltechnischen Untersuchung gegeben habe. Zudem soll der Untersuchungsleiter auch über mehrere Tage nicht erreichbar gewesen und seinen Informationspflichten an weitere Behördenstellen nicht nachgekommen sein.

Rechtsanwaltskanzlei macht Druck

Der Swiss-Fall ist nicht der erste Flugunfall, bei dem die SUB in Bedrängnis kommt. Hinter den Vorwürfen steckt die Wiener Anwaltskanzlei «List Rechtsanwalts GmbH», die bereits in einem anderen Fall aktiv ist, dem «Hagelflieger»-Fall: eine Maschine der Austrian Airways war bei einem Flug von Mallorca nach Wien in starken Hagelschlag geraten, der die Maschine arg demoliert hatte.

Die Anwaltskanzlei bereits in dieser Angelegenheit Strafanzeige gegen eine unbekannte Täterschaft in der SUB mit dem Verdacht auf mutmassliche Korruption, Behinderung der Justiz, Unterdrückung von Beweismitteln, Begünstigung und Missbrauch der Amtsgewalt. Gemäss TAGES-ANZEIGER, der sich seinerseits auf nicht weiter spezifizierte Medienberichte beruft, soll die Staatsanwaltschaft in diesem Fall bei der SUB Flugschreiber beschlagnahmt haben, was als Indiz zu werten wäre, dass die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter, sondern durchaus ernstnimmt.

Auch im Swiss-Fall ist die Kanzlei tätig und hat eine entsprechende Strafanzeige eingereicht.

(Titelbild: Zwischenbericht der SUB)

One thought on “Schweizer Untersucher übernehmen Swiss-Unfall in Graz

  1. Zwei Fragen:

    1. Man möchte jeglichen Anscheine der Befangenheit vermeiden und gibt deshalb die Erfahrung an die schweizerischen SUST weiter, deren Mitarbeiter allenfalls mit der SWISS verbandelt sind? So fliegen einige SUST-Mitarbeiter in Teilzeit bei der SWISS oder bei der Edelweiss.

    2. Welche Interessen verfolgt eigentlich diese Wiener Anwaltskanzlei «List Rechtsanwalts GmbH»? In ihre Zusammenhang wird nie erwähnt, wer ihre Klienten sind.

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