Steuerrecht

Konkurs, weil das Steueramt kein Interesse an einer Lösung hat

Konkurs, weil das Steueramt kein Interesse an einer Lösung hat

Wir berichteten bereits über den Fall von Thomas Widmer(Name geändert), dessen Pfändung durch das Konkursamt Bern-Mittelland in keiner Weise seinen realen Verhältnissen entsprach. Das Resultat war, dass er sich ohne private Hilfe nicht einmal mal mehr ein «Gipfeli» kaufen konnte. Doch die Geschichte hat noch weitere Aspekte eines Dramas. Das Steueramt und das Konkursamt waren nicht an einer nachhaltigen Sanierung interessiert, weshalb Thomas Widmer erneut in den Konkurs getrieben wurde. Die Beamten agieren formalistisch und versuchen, die Schulden schnellstmöglich einzutreiben, was jedoch nicht zu einer Schuldentilgung, dafür aber zu einer Privatinsolvenz, einem immensen Justizaufwand und zu hohen Kosten für die Steuerzahlenden führte.

Ein Gläubiger macht die Rechnung ohne die ASU

Ein Gläubiger macht die Rechnung ohne die ASU

Das Bundesgericht verweigert die Akteneinsicht in ASU-Akten. Ein fragwürdiger Entscheid. (BGE 5A_18/2024) Die II. zivilrechtliche Abteilung, zuständig unter anderem für SchKG-Fälle, hat dieser Tage in Dreierbesetzung ein Urteil erlassen, das nachdenklich stimmt.
Ein Gläubiger will im Kanton Graubünden das Grundstück eines Schuldners versteigern lassen, um seine Forderung von CHF 133’350.00 einkassieren zu können.
Dazu stellt der Gläubiger am 24. August 2023 beim Betreibungsamt Region Albula (GR) das Verwertungsbegehren.
Die Grundpfandverwertung scheitert aber bereits an Art. 44 SchKG, weil die ASU am 25. August 2016 (also vor rund acht Jahren!) eine Grundbuchsperre zu Lasten des fraglichen Grundstücks erlassen hat.
Der Vorrang der öffentlichen Forderungen von Art. 44 SchKG zum Nachteil der übrigen Gläubiger ist in Ordnung und vom Gesetzgeber so gewollt. Für ein rechtsstaatlich korrekt geführtes Verfahren nicht in Ordnung ist es aber, dass keine Akteinsicht in die Grundlagen der Grundbuchsperre, bzw. zur deren aktuellen Notwendigkeit, gewährt wird.

Nachsteuern – Eine sehr teure Autonummer

Nachsteuern – Eine sehr teure Autonummer

Das Bundesgericht hat dieser Tage in dreiköpfiger Besetzung einen bemerkenswerten Entscheid zum Nachsteuerverfahren (Art. 151 DBG) gefällt, der in der Steuerrechtsbranche einmal mehr für grossen Unmut sorgen wird. (BGE 9C_5/2023). Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass ein Aktionär ein Autokennzeichen für CHF 160’100 ersteigert und dieses anschliessend für CHF 165’100 in die von ihm beherrschte Gesellschaft eingebracht hat.

Bedenkliche Praxisänderung des Bundesgerichts

Bedenkliche Praxisänderung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat dieser Tage in Fünferbesetzung einen bemerkenswerten Entscheid gefällt und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Parteientschädigung zugesprochen. Diese Praxisänderung wird noch viel zu reden geben. (BGE 9C_591/2023)

Streit um Noven: Das Bundesgericht urteilt kaum gegen Steuerämter

Streit um Noven: Das Bundesgericht urteilt kaum gegen Steuerämter

Eine Steuerpflichtige wehrte sich im Nachsteuerverfahren erfolglos gegen die Anrechnung einer geldwerten Leistung. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid den Standpunkt der Steuerverwaltung wieder vollumfänglich geschützt. Bemerkenswert an diesem Entscheid ist jedoch nicht der Fall an sich, sondern die Haltung des Bundesgerichts zu Noven.