Datenschutz im Intimbereich: Stabile Fallzahlen trotz Social Media

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat in einem Strafbefehleinen Mann verurteilt, der eine Frau beim Pinkeln auf der Toilette filmte. Die Verletzung des Privat- und Geheimbereichs ist im Artikel 179quater StGB festgehalten. Solche Fälle stiegen in den vergangenen Jahren trotz Social Media weniger stark an als erwartet.

Geld gewaschen statt Kredit erhalten

Ein Fall aus dem Kanton St. Gallen, zeigt, wie eine Frau, die zuerst dringend Geld brauchte, dann in einen Internetbetrug verwickelt wurde und schliesslich- wohl aus Unwissenheit und Not - einen Strafbefehl wegen Hehlerei und Geldwäsche erhielt.