Die ASU ist eine Spezialabteilung der Eidgenössischen Steuerverwal-tung. In Steuerstrafsachen kommt sie zum Einsatz und darf Zwangs-mittel wie Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchführen. Da-bei wird billigend in Kauf genommen, dass die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK kaum gegeben ist. Ein Steuerpflichtiger, der in die Fänge der ASU gerät, sollte anneh-men können, dass sein Verfahren objektiv sowie sachlich angemes-sen geführt wird. Tatsächlich ist das Verfahren aber längst zu seinem Nachteil vorgespurt.…
Kategorie: Steuerrecht
Warum wird die «Steuerkampftruppe» ASU immer wieder vom Bundesgericht geschützt?
Das Bundesgericht mag sich nicht mit Kritik an ihrer Rechtsprechung und offenkundig nicht rechtskonformer Eröffnung von ASU-Berichten herumschlagen. Die beleidigten Juristen in diesem Verfahren: Bundesrichterin Aubry Girardin, Präsidentin (Grüne Partei), Bundesrichterin Julia Hänni (Die Mitte), Bundesrichter Michael Beusch (SP), Gerichtsschreiber Andreas Matter.
Neues von der Abteilung Strafsachen und Untersuchung ASU
Ein ASU-Bericht wird mit einer Verzögerung von 22 Monaten dem betroffenen Steuerpflichtigen eröffnet. Das Bundesgericht gibt den Segen zu dieser exemplarischen Verletzung des rechtlichen Gehörsanspruchs.
Sind Verzugszinsen von 4% «evident realitätsfern»?
Immer mehr Steuerpflichtige wehren sich gegen die steuerrechtliche Verzugszinspraxis und wagen den Gang durch die Rechtsmittelinstanzen. Zu Recht, denn Verzugszinsen in Höhe von 4.0% p.a. stellen in einem Nullzinsumfeld nichts anderes dar als eine verpönte Verdachtsstrafe.
