60 Tage, bei komplexen Fällen 90 Tage. Solange hat ein Gericht gemäss StPO Zeit, um ein schriftlich begründetes Urteil zu schreiben. Im Falle des Bündner Vergewaltiungsrichters sind über 300 Tage vergangen. Das hilft nur einem: dem Täter.
60 Tage, bei komplexen Fällen 90 Tage. Solange hat ein Gericht gemäss StPO Zeit, um ein schriftlich begründetes Urteil zu schreiben. Im Falle des Bündner Vergewaltiungsrichters sind über 300 Tage vergangen. Das hilft nur einem: dem Täter.