Südostschweiz: Bündner Justiz mit Beisshemmung

Der Vergewaltigungsfall um den ehemaligen Verwaltungsrichter aus Graubünden sorgt weiter für Schlagzeilen. Die Südostschweiz berichtet über massive Kritik an der Justiz – diesmal wegen der Verzögerung des schriftlichen Urteils, das nach fast einem Jahr immer noch nicht vorliegt. Der Jurist und ehemalige SP-Gemeinderat Jean-Pierre Menge spricht im Interview von „Beisshemmungen“ und einem Verfahren, das „zu lange, zu milde und zu wenig transparent“ geführt worden sei.

Vor ein paar Tagen rückte die Südostschweiz und die Autorin Pierina Hassler unter dem Titel „Bündner Justiz mit Beisshemmung“ den Fall des verurteilten Verwaltungsrichters erneut ins Rampenlicht. Der Bericht verknüpft die juristischen Versäumnisse mit einem Interview, das die Perspektive des Churer Juristen Jean-Pierre Menge in den Mittelpunkt stellt.

Die Südostschweiz zeichnet nach, wie die Staatsanwaltschaft ursprünglich forderte, den Prozess ausserhalb Graubündens zu führen. Das Regionalgericht Plessur aber bestand auf seiner Zuständigkeit. Für Menge ein Fehler:

„Das Regionalgericht musste über einen Richter urteilen, den alle kannten. Diese Beisshemmung war offensichtlich.“

Schon die Wahl des Gerichts habe das Vertrauen der Öffentlichkeit untergraben, urteilt er.


Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft wird kritisch beleuchtet. Sie beantragte lediglich 30 Monate teilbedingt. Für Menge unverständlich:

„Vergewaltigungen werden in der Regel mit drei bis vier Jahren bestraft. Der Antrag war viel zu milde.“

Die Südostschweiz unterstreicht, dass dieser Punkt exemplarisch zeige, wie unterschiedlich Recht durchgesetzt wird, wenn einer der eigenen Richter vor Gericht steht.


Die skandalöse Opferfrage

Breiten Raum nimmt die umstrittene Frage von Laienrichter Hermi Saluz ein. Ob das Opfer „bei ihrer nicht unkräftigen Statur“ die Beine nicht stärker hätte zusammenpressen können, sei nicht nur taktlos gewesen, sondern ein regelrechter Affront.

„Das war ein grober Schlag ins Gesicht des Opfers. Der Richter hat eine rote Linie überschritten“, so Menge.

Hassler erinnert daran, dass das neue Sexualstrafrecht ausdrücklich Fälle erfasst, in denen Opfer erstarren. Die Frage von Saluz widersprach dem Geist dieses Gesetzes fundamental. Die Vergewaltigung datiert aus dem Jahr 2021, der Prozess fand erst im November 2024 statt. Drei Jahre bis zum Verfahren – und jetzt ein Urteil, das nach bald einem Jahr noch immer nicht schriftlich vorliegt.

„Es ist rätselhaft, wie ein so klarer Fall drei Jahre Untersuchung gebraucht hat“, sagt Menge.

Das Gericht kündigte eine 100-seitige Urteilsbegründung an – für einen Sachverhalt, der im Kern auf Aussage gegen Aussage beruht. Auch hier zeigt die Südostschweiz die Diskrepanz zwischen der Realität und der Rechtfertigung des Gerichts auf. Besonders heikel: Der Verteidiger hat Berufung angekündigt. Nach der Erfahrung mit lang dauernden Verfahren sei es fast regelmässig der Fall, dass die nächste Instanz eine Strafmilderung ausspreche.

„Ich hoffe wenigstens, dass die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung einlegt, damit der Täter wenigstens einen unbedingten Teil zu spüren bekommt“, mahnt Menge.

Hassler gelingt mit ihrem Artikel das Bild einer Justiz, die im eigenen Haus verhandelt, mild plädiert, ungebührlich fragt, verschleppt urteilt und damit am Ende dem Täter nutzt. Ein System, das in den Augen vieler Betrachter nicht mehr Opfergerechtigkeit, sondern Selbstschutz betreibt.

Chronologie des Vergewaltigungsfalls

 

2021 – Tat und Anzeige

    • Sommer 2021: Eine Praktikantin erhebt den Vorwurf der Vergewaltigung gegen den damaligen Verwaltungsrichter.
    • Anzeige wird erstattet, die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnet eine Untersuchung, unterlässt aber viele nötige Abklärungen.

2022 – Rücktritt als Verwaltungsrichter

    • Dezember 2022: Der Verwaltungsrichter erklärt seinen Rücktritt. Öffentlich betont er, die Beziehung sei einvernehmlich gewesen.
    • Offiziell verlässt er das Amt, eröffnet darauf eine private Kanzlei in Chur, nahe des Bahnhofs, gemeinsam mit seiner Partnerin.

2021–2024 – Untersuchung

    • Die Ermittlungen ziehen sich ungewöhnlich lange hin.
    • Inside-Justiz weist mehrfach auf die überlange Dauer hin: Bei einem Vier-Augen-Delikt (Aussage gegen Aussage) seien drei Jahre Untersuchung kaum nachvollziehbar


      November 2024 – Hauptverhandlung in Chur



      Das
      Regionalgericht Plessur verhandelt den Fall.

    • Besetzung: Gerichtspräsidentin Bettina Flütsch, Richter Paul Schwendener, Laienrichter Hermi Saluz.
    • Urteil:
      • 23 Monate Freiheitsstrafe bedingt
      • Geldstrafe 5400 Franken bedingt
      • Busse 2300 Franken unbedingt
    • Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Monate teilbedingt beantragt – deutlich milder als üblich in vergleichbaren Fällen.
    • Für Aufsehen sorgt die Frage von Laienrichter Hermi Saluz an das Opfer, ob sie „bei ihrer nicht unkräftigen Statur“ die Beine nicht hätte zusammenpressen können.
    • Noch am selben Tag demonstrieren über 200 Menschen vor dem Grossratsgebäude in Chur. Jurist Jean-Pierre Menge fordert öffentlich den Rücktritt von Saluz.

November 2024 – Reaktionen

    • Breite Empörung in Medien und Bevölkerung.
    • Inside-Justiz publiziert zeitnah mehrere Berichte, darunter:
      • „Ex-Verwaltungsrichter verurteilt – Strafe lediglich bedingt“
      • „Verteidigung verlangt Freispruch – Staatsanwaltschaft 30 Monate“
      • „Femme fatale oder Opfer? Bündner Prozess entfacht Debatte“

Winter 2024/25 – Schriftliches Urteil verzögert

Das Gericht kündigt an, dass das schriftliche Urteil über 100 Seiten umfassen werde.

    • Gesetzliche Frist (60 Tage, in Ausnahmefällen 90 Tage) wird überschritten.
    • Inside-Justiz macht den erneuten Skandal publik („Schriftliches Urteil gegen Vergewaltigungsrichter überfällig“).
    • Die drei Richter (Flütsch, Schwendener, Saluz) antworten nicht auf Medienanfragen, sondern verweisen auf den Justizsprecher Stefan Schmid.

Frühjahr/Sommer 2025 – öffentlicher Druck

    • Kritik wächst: Jean-Pierre Menge spricht von „Beisshemmungen“ bei Staatsanwaltschaft und Gericht.
    • Inside-Justiz legt offen, dass die Verzögerung nicht nur unprofessionell, sondern auch rechtsstaatlich problematisch ist: Überlange Verfahren führen in der Praxis fast automatisch zu Strafrabatten.

September 2025 – Südostschweiz greift auf

    • Pierina Hassler (Südostschweiz) interviewt Jean-Pierre Menge.
    • Menge kritisiert erneut: falscher Gerichtsstandort (Chur), zu milder Antrag, entwürdigende Opferfrage, verschleppte Urteilsschrift.
    • Er warnt: Bei der Berufung drohe eine weitere Strafminderung.

Ausblick 2026 – Berufungsverfahren

    • Der Verteidiger des Verurteilten und die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.
    • Zu erwarten ist, dass das Obergericht die lange Verfahrensdauer berücksichtigt.
    • Juristen wie Menge hoffen, dass die Staatsanwaltschaft eine Anschlussberufung einlegt, damit wenigstens ein Teil der Strafe unbedingt ausgesprochen wird.

 Inside-Justiz als Motor im Bündner Justiz-Debakel

Ohne Inside-Justiz.ch wäre dieser Fall wohl nie an die Öffentlichkeit gelangt. Über Monate – ja Jahre – lang hielten sich die Staatsanwaltschaft und damit ihr leitender Staatsanwalt der Abteilung 1, Maurus Eckert, auffällig zurück. Sie führten die Ermittlungen im Schneckentempo und vermittelten den Eindruck, dass Fall möglichst leise abwickeln zu wollen. Was wie behördliche Neutralität aussehen sollte, wirkte auf viele Beobachter schlicht wie mangelnde Professionalität.

Auch die lokalen Medien blieben auffallend still. Sie berichteten erst, als der Verwaltungsrichter selbst seinen Rücktritt erklärte und die Anklage öffentlich wurde – zu einem Zeitpunkt, an dem es kaum mehr Risiken gab, sich journalistisch mit der Geschichte zu befassen. Erst dann griffen auch grössere Titel oder nationale Medien auf, was längst bekannt war: dass ein Bündner Verwaltungsrichter wegen Vergewaltigung vor Gericht stehen wird.

In dieser Zwischenzeit war es Inside-Justiz, das den Fall dokumentierte, analysierte und vor allem den Finger auf die strukturellen Schwächen legte: die Befangenheit der Bündner Justiz, die auffällige Milde der Staatsanwaltschaft und das erschreckende Fehlen von Opferperspektiven. Unsere Plattform lieferte das, was andere nicht wagten – eine konsequente, kritische Begleitung.

Besonders perfide: Der Verwaltungsrichter selbst versuchte, mit juristischen Gegenangriffen Kritiker mundtot zu machen. Er reichte Klagen ein – nicht nur gegen Zeugen und Angehörige des Opfers, sondern sogar gegen Leserbriefschreiber, die bei Inside-Justiz ihre Meinung äusserten und gegen Unbekannt ein – und gegen die Verantwortlichen von INSIDE-JUSTIZ, konkret: Chefredaktor Roger Huber. Der unterdessen erstinstanzlich (aber noch nicht rechtskräftig) verurteilte mutmassliche Vergewaltiger verlangte eine Bestrafung wegen Beschimpfung nach Art. 177 StGB und Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB, stellte sich selbst als Opfer dar und unterstellte der geschädigten Praktikantin, die Akten an INSIDE JUSTIZ weitergeleitet zu haben. Diese destruktive Strategie setzte auch die Staatsanwaltschaft zusätzlich unter Druck: Anstatt konsequent die Ermittlungen voranzutreiben, musste sie sich mit den Nebenkriegsschauplätzen des Angeklagten beschäftigen. Damit verstärkte sich der Eindruck einer Justiz, die auf der Anklagebank sass und zugleich vom Angeklagten dirigiert wurde.

Gerade in dieser Gemengelage zeigte sich, wie wichtig ein unabhängiges Medium wie Inside-Justiz ist. Ohne unsere Recherchen, ohne die kontinuierliche Berichterstattung und ohne den Druck, den wir erzeugt haben, wäre dieser Fall vermutlich in einer verstaubten Akte verschwunden – als interne Justizaffäre, nie zu einem öffentlichen Thema geworden. Stattdessen wurde sichtbar, wie ein System funktioniert, wenn es seine eigenen Leute schützt – und wie schnell das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen ins Wanken gerät.

Unserer Artikel zu diesem Bünder Justizdebakel dazu finden Sie hier:

https://inside-justiz.ch/schriftliches-urteil-gegen-vergewaltigungsrichter-ueberfaellig/

https://inside-justiz.ch/wie-der-st-galler-staatsanwalt-daniel-burgermeister-verfassung-recht-und-gesetz-mit-fuessen-tritt/

https://inside-justiz.ch/leserbriefschreiber-in-graubuenden-zu-strafe-von-chf-10350-verurteilt-ohne-jeden-beweis/

https://inside-justiz.ch/ex-verwaltungsrichter-verurteilt-strafe-lediglich-bedingt/

https://inside-justiz.ch/femme-fatale-oder-opfer-buendner-prozess-entfacht-debatte/

https://inside-justiz.ch/verteidigung-verlangt-freispruch-staatsanwaltschaft-30-monate/

https://inside-justiz.ch/prozess-gegen-buendner-ex-verwaltungsrichter-alles-noch-viel-schlimmer/

https://inside-justiz.ch/me-gustaria-repetirlo/

https://inside-justiz.ch/buendner-verwaltungsrichter-angeklagt/

Titelbild: Symbolbild Restaurantküche. (c) Envato Elements.

Jean-Pierre Menge – ein unbequemer Mahner

Jean-Pierre Menge ist ein Anwalt mit Haltung und ein langjähriger Kommunalpolitiker.

Er ist in Chur als profilierter Jurist und politisch engagierte Persönlichkeit bekannt. Als langjähriges Mitglied der SP war er elf Jahre im Churer Gemeinderat aktiv und positionierte sich immer wieder zu gesellschaftlichen und rechtlichen Themen – stets mit klarer Haltung und ohne Scheuklappen. Seine berufliche Tätigkeit als Anwalt sowie sein Engagement für Gerechtigkeit und Transparenz machten ihn in der Bündner Hauptstadt zu einer bekannten Stimme – gerade, wenn es um umstrittene oder öffentlich diskutierte Fälle geht.

Mit seiner direkten und pointierten Art scheut Menge auch Kontroversen nicht und meldet sich regelmässig mit Gastbeiträgen, Leserbriefen oder in Interviews zu Wort. Dabei bezieht er klar Stellung, insbesondere für Rechtsstaatlichkeit, Opferschutz und einen sensiblen Umgang mit Justizopfern.

Sein politisches und gesellschaftliches Engagement zeigt sich nicht zuletzt darin, dass er auch nach seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat weiterhin öffentlich Stellung bezieht. Er steht exemplarisch für eine Generation von Juristen und Kommunalpolitikern, die sich nicht scheuen, auch gegenüber den eigenen Institutionen und dem Justizapparat kritische Fragen zu stellen und Reformen zu fordern – stets mit dem Ziel, mehr Transparenz, Fairness und Menschlichkeit im Rechtssystem zu verankern.

Chronologie des Vergewaltigungsfalls

 

2021 – Tat und Anzeige

    • Sommer 2021: Eine Praktikantin erhebt den Vorwurf der Vergewaltigung gegen den damaligen Verwaltungsrichter.
    • Anzeige wird erstattet, die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnet eine Untersuchung, unterlässt aber viele nötige Abklärungen.

2022 – Rücktritt als Verwaltungsrichter

    • Dezember 2022: Der Verwaltungsrichter erklärt seinen Rücktritt. Öffentlich betont er, die Beziehung sei einvernehmlich gewesen.
    • Offiziell verlässt er das Amt, eröffnet darauf eine private Kanzlei in Chur, nahe des Bahnhofs, gemeinsam mit seiner Partnerin.

2021–2024 – Untersuchung

    • Die Ermittlungen ziehen sich ungewöhnlich lange hin.
    • Inside-Justiz weist mehrfach auf die überlange Dauer hin: Bei einem Vier-Augen-Delikt (Aussage gegen Aussage) seien drei Jahre Untersuchung kaum nachvollziehbar.
  1. November 2024 – Hauptverhandlung in Chur
    • Das Regionalgericht Plessur verhandelt den Fall.
    • Besetzung: Gerichtspräsidentin Bettina Flütsch, Richter Paul Schwendener, Laienrichter Hermi Saluz.
    • Urteil:
      • 23 Monate Freiheitsstrafe bedingt
      • Geldstrafe 5400 Franken bedingt
      • Busse 2300 Franken unbedingt
    • Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Monate teilbedingt beantragt – deutlich milder als üblich in vergleichbaren Fällen.
    • Für Aufsehen sorgt die Frage von Laienrichter Hermi Saluz an das Opfer, ob sie „bei ihrer nicht unkräftigen Statur“ die Beine nicht hätte zusammenpressen können.
    • Noch am selben Tag demonstrieren über 200 Menschen vor dem Grossratsgebäude in Chur. Jurist Jean-Pierre Menge fordert öffentlich den Rücktritt von Saluz.

November 2024 – Reaktionen

    • Breite Empörung in Medien und Bevölkerung.
    • Inside-Justiz publiziert zeitnah mehrere Berichte, darunter:
      • „Ex-Verwaltungsrichter verurteilt – Strafe lediglich bedingt“
      • „Verteidigung verlangt Freispruch – Staatsanwaltschaft 30 Monate“
      • „Femme fatale oder Opfer? Bündner Prozess entfacht Debatte“

Winter 2024/25 – Schriftliches Urteil verzögert

Das Gericht kündigt an, dass das schriftliche Urteil über 100 Seiten umfassen werde.

    • Gesetzliche Frist (60 Tage, in Ausnahmefällen 90 Tage) wird überschritten.
    • Inside-Justiz macht den erneuten Skandal publik („Schriftliches Urteil gegen Vergewaltigungsrichter überfällig“).
    • Die drei Richter (Flütsch, Schwendener, Saluz) antworten nicht auf Medienanfragen, sondern verweisen auf den Justizsprecher Stefan Schmid.

Frühjahr/Sommer 2025 – öffentlicher Druck

    • Kritik wächst: Jean-Pierre Menge spricht von „Beisshemmungen“ bei Staatsanwaltschaft und Gericht.
    • Inside-Justiz legt offen, dass die Verzögerung nicht nur unprofessionell, sondern auch rechtsstaatlich problematisch ist: Überlange Verfahren führen in der Praxis fast automatisch zu Strafrabatten.

September 2025 – Südostschweiz greift auf

    • Pierina Hassler (Südostschweiz) interviewt Jean-Pierre Menge.
    • Menge kritisiert erneut: falscher Gerichtsstandort (Chur), zu milder Antrag, entwürdigende Opferfrage, verschleppte Urteilsschrift.
    • Er warnt: Bei der Berufung drohe eine weitere Strafminderung.

Ausblick 2026 – Berufungsverfahren

    • Der Verteidiger des Verurteilten und die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.
    • Zu erwarten ist, dass das Obergericht die lange Verfahrensdauer berücksichtigt.
    • Juristen wie Menge hoffen, dass die Staatsanwaltschaft eine Anschlussberufung einlegt, damit wenigstens ein Teil der Strafe unbedingt ausgesprochen wird.

 Inside-Justiz als Motor im Bündner Justiz-Debakel

Ohne Inside-Justiz.ch wäre dieser Fall wohl nie an die Öffentlichkeit gelangt. Über Monate – ja Jahre – lang hielten sich die Staatsanwaltschaft und damit ihr leitender Staatsanwalt der Abteilung 1, Maurus Eckert, auffällig zurück. Sie führten die Ermittlungen im Schneckentempo und vermittelten den Eindruck, dass Fall möglichst leise abwickeln zu wollen. Was wie behördliche Neutralität aussehen sollte, wirkte auf viele Beobachter schlicht wie mangelnde Professionalität.

Auch die lokalen Medien blieben auffallend still. Sie berichteten erst, als der Verwaltungsrichter selbst seinen Rücktritt erklärte und die Anklage öffentlich wurde – zu einem Zeitpunkt, an dem es kaum mehr Risiken gab, sich journalistisch mit der Geschichte zu befassen. Erst dann griffen auch grössere Titel oder nationale Medien auf, was längst bekannt war: dass ein Bündner Verwaltungsrichter wegen Vergewaltigung vor Gericht stehen wird.

In dieser Zwischenzeit war es Inside-Justiz, das den Fall dokumentierte, analysierte und vor allem den Finger auf die strukturellen Schwächen legte: die Befangenheit der Bündner Justiz, die auffällige Milde der Staatsanwaltschaft und das erschreckende Fehlen von Opferperspektiven. Unsere Plattform lieferte das, was andere nicht wagten – eine konsequente, kritische Begleitung.

Besonders perfide: Der Verwaltungsrichter selbst versuchte, mit juristischen Gegenangriffen Kritiker mundtot zu machen. Er reichte Klagen ein – nicht nur gegen Zeugen und Angehörige des Opfers, sondern sogar gegen Leserbriefschreiber, die bei Inside-Justiz ihre Meinung äusserten und gegen Unbekannt ein – und gegen die Verantwortlichen von INSIDE-JUSTIZ, konkret: Chefredaktor Roger Huber. Der unterdessen erstinstanzlich (aber noch nicht rechtskräftig) verurteilte mutmassliche Vergewaltiger verlangte eine Bestrafung wegen Beschimpfung nach Art. 177 StGB und Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB, stellte sich selbst als Opfer dar und unterstellte der geschädigten Praktikantin, die Akten an INSIDE JUSTIZ weitergeleitet zu haben. Diese destruktive Strategie setzte auch die Staatsanwaltschaft zusätzlich unter Druck: Anstatt konsequent die Ermittlungen voranzutreiben, musste sie sich mit den Nebenkriegsschauplätzen des Angeklagten beschäftigen. Damit verstärkte sich der Eindruck einer Justiz, die auf der Anklagebank sass und zugleich vom Angeklagten dirigiert wurde.

Gerade in dieser Gemengelage zeigte sich, wie wichtig ein unabhängiges Medium wie Inside-Justiz ist. Ohne unsere Recherchen, ohne die kontinuierliche Berichterstattung und ohne den Druck, den wir erzeugt haben, wäre dieser Fall vermutlich in einer verstaubten Akte verschwunden – als interne Justizaffäre, nie zu einem öffentlichen Thema geworden. Stattdessen wurde sichtbar, wie ein System funktioniert, wenn es seine eigenen Leute schützt – und wie schnell das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen ins Wanken gerät.

Unserer Artikel zu diesem Bünder Justizdebakel dazu finden Sie hier:

https://inside-justiz.ch/schriftliches-urteil-gegen-vergewaltigungsrichter-ueberfaellig/

https://inside-justiz.ch/wie-der-st-galler-staatsanwalt-daniel-burgermeister-verfassung-recht-und-gesetz-mit-fuessen-tritt/

https://inside-justiz.ch/leserbriefschreiber-in-graubuenden-zu-strafe-von-chf-10350-verurteilt-ohne-jeden-beweis/

https://inside-justiz.ch/ex-verwaltungsrichter-verurteilt-strafe-lediglich-bedingt/

https://inside-justiz.ch/femme-fatale-oder-opfer-buendner-prozess-entfacht-debatte/

https://inside-justiz.ch/verteidigung-verlangt-freispruch-staatsanwaltschaft-30-monate/

https://inside-justiz.ch/prozess-gegen-buendner-ex-verwaltungsrichter-alles-noch-viel-schlimmer/

https://inside-justiz.ch/me-gustaria-repetirlo/

https://inside-justiz.ch/buendner-verwaltungsrichter-angeklagt/

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