Der Vergewaltigungsfall um den ehemaligen Verwaltungsrichter aus Graubünden sorgt weiter für Schlagzeilen. Die Südostschweiz berichtet über massive Kritik an der Justiz – diesmal wegen der Verzögerung des schriftlichen Urteils, das nach fast einem Jahr immer noch nicht vorliegt. Der Jurist und ehemalige SP-Gemeinderat Jean-Pierre Menge spricht im Interview von „Beisshemmungen“ und einem Verfahren, das „zu lange, zu milde und zu wenig transparent“ geführt worden sei.
Kategorie: Gerichte
Schluss mit «Planted Chicken»
Das Bundesgericht verbietet Lebensmittelbezeichnungen wie «Planted Chicken». Fleischbezeichungen wie Poulet, Schwein oder Rind dürften ausschliesslich für Fleischprodukte verwendet werden, um die Konsumenten nicht zu täuschen.
Nicole Dill obsiegt in Strassburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz in dem publizitätsträchtigen Fall Dill: Die Frau war von ihrem Lebenspartner fast ermordet worden. Die Behörden wussten zwar um die Gefährlichkeit des Mannes, aber niemand warnte das Opfer explizit genug - findet der EGMR. Der Schweizer Richter vertrat allerdings eine widersprechende Minderheitenposition.
Marianne A. wird auch vom Obergericht schuldig gesprochen
Auch das Berner Obergericht verurteilt Marianne A.* wegen Mordes an ihrer Tochter Emma*. Sie soll eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren absitzen. Die Mutter hatte in dem Indizienprozess ohne klare Beweise immer ihre Unschuld behauptet udn hält auch weiterhin daran fest. Ihr Verteidiger hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
War sie es oder war sie es nicht?
Am Montag geht vor dem Berner Obergericht der Kindsmord vom Könizerbergwald in die zweite Runde. Die Mutter Marianne A.* ist beschuldigt, ihre Tochter Emma* ermordet zu haben. Im erstinstanzlichen Urteil wurde sie bereits wegen Mordes verurteilt, obwohl sie die Tat leugnet und die Indizienkette einige Fragen aufwirft.
Aufsicht über die höchsten Richterinnen und Richter verstärken
Das Parlament will die Richterinnen und Richter mehr an die Kandarre nehmen. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben sich auf eine parlamentarische Initiative geeinigt, mit der gesetzliche Grundlagen für ein Disziplinarrecht gegenüber den Richtern verlangt werden.
Der Strafdienst der ASU und MWST: Wo ist Anna Skvarc? Teil 2
Inside Justiz hat bereits mehrfach kritisch über die ASU (Abteilung Strafsachen und Untersuchungen), eine Spezialabteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, be-richtet. Auch der MWST-Strafdienst der ESTV arbeitet gerne mit der ASU zusammen, um gegen Steuerpflichtige vorgehen zu können. Ein Strafverfahren, das sich trotz Art. 105 Abs. 4 MWStG zehn Jahren dahinschleppt, und dann passiert einfach nichts. Es soll auch, laut Beschluss des Bundesstrafgericht, keine Entschädigung oder Genugtuung zu Gunsten der betroffenen…
Medizinische Notversorgung wegen Bundesgericht in Gefahr?
Zwei Urteile des Bundesgerichts würden die medizinische Notversorgung in der Schweiz gefährden, klagen die Ärzteverbände. Eine Analyse der beiden Urteile zeigt: Zugrunde liegen juristische Kunstfehler - der Ärzteschaft.
„Millionenstreit und Justizkritik: Die ungewisse Zukunft von Josip Sunic“
Im August 2022 wurde das Vermögen des St. Galler Jungunternehmers Josip Sunic provisorisch gepfändet. Die Pfändung in Höhe von fast vier Millionen Schweizer Franken geht auf Forderungen des Immobilienunternehmers Remo Bienz zurück. Sunic weist die Forderung zurück und erhebt schwere Vorwürfe. Er behauptet, Bienz habe die Pfändung durch Urkundenfälschung erwirkt. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen habe bisher keine relevanten Bankbelege geprüft, die zur Klärung des Konflikts beitragen könnten.
Und wieder eine Ohrfeige vom EGMR
Das dürfte das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Schweiz nicht eben verbessern: Der EGMR hat die Schweiz erneut für eine Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. Es ging in dem Fall um einen bosnischen Drogenkuriers, der in der Schweiz zu 20 Monaten bedingt und 5 Jahren Landesverweis verurteilt worden war. Zu Unrecht, findet das Strassburger Gericht: Die Ausweisung sei zu hart und verletze das Recht auf ein Familienleben.
