Die Berichte der Bundespolizei im ersten Strafverfahren gegen den ehemaligen Fifa-Präsidenten Sepp Blattern sind verschiedenen Medien zugespielt worden. Die Bundespolizei sieht viele Hinweise, dass der Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllt ist - dennoch will die Bundesanwaltschaft das Verfahren einstellen.