Ein Pfändungsvorgang ist in der Schweiz ein demütigender Prozess, der in nicht wenigen Fällen zu einer Schuldenspirale und Armut führen kann. In unserer Geschichte spielt das „betreibungsrechtliche Existenzminimum“ eine entscheidende Rolle, dem eine simple Berechnung zugrunde liegt. Unser Beispiel zeigt, wie diese massiv an der Realität vorbeizielt und wie ein Bundesgericht keine Anstalten macht, etwas an dieser unmenschlichen und unfairen Praxis zu ändern.
Kategorie: Empfehlungen der Redaktion
Ein Gläubiger macht die Rechnung ohne die ASU
Das Bundesgericht verweigert die Akteneinsicht in ASU-Akten. Ein fragwürdiger Entscheid. (BGE 5A_18/2024) Die II. zivilrechtliche Abteilung, zuständig unter anderem für SchKG-Fälle, hat dieser Tage in Dreierbesetzung ein Urteil erlassen, das nachdenklich stimmt. Ein Gläubiger will im Kanton Graubünden das Grundstück eines Schuldners versteigern lassen, um seine Forderung von CHF 133'350.00 einkassieren zu können. Dazu stellt der Gläubiger am 24. August 2023 beim Betreibungsamt Region Albula (GR) das Verwertungsbegehren. Die Grundpfandverwertung…
Nachsteuern – Eine sehr teure Autonummer
Das Bundesgericht hat dieser Tage in dreiköpfiger Besetzung einen bemerkenswerten Entscheid zum Nachsteuerverfahren (Art. 151 DBG) gefällt, der in der Steuerrechtsbranche einmal mehr für grossen Unmut sorgen wird. (BGE 9C_5/2023). Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass ein Aktionär ein Autokennzeichen für CHF 160'100 ersteigert und dieses anschliessend für CHF 165'100 in die von ihm beherrschte Gesellschaft eingebracht hat.
Bürgerliche Mehrheit für Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts
Diese Woche wurde in der Sondersession des Nationalrats über das Verbandsbeschwerderecht beraten. Das Parlament stimmte für die Einschränkung. Dies bedeutet, dass Verstösse gegen Umweltrecht bei kleineren Bauprojekten zukünftig wohl seltener vor Gericht verhandelt werden. Das stärkt die Meinung der Bewilligungsstellen und schwächt die rechtliche Prüfung durch Gerichte.
Bedenkliche Praxisänderung des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat dieser Tage in Fünferbesetzung einen bemerkenswerten Entscheid gefällt und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Parteientschädigung zugesprochen. Diese Praxisänderung wird noch viel zu reden geben. (BGE 9C_591/2023)
Der verschleppte Konkurs 2. Akt
Bisher dachten wir, dass nur UBS und Nestlé allenfalls systemrelevant sind und nicht Konkurs gehen dürfen. Was für ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und nicht nur in diesem Kanton, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen in Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann. Zweiter Teil
Der verschleppte Konkurs 1. Akt
Bisher dachten wir, nur UBS und Nestlé seien höchstens systemrelevant und dürften nicht pleite gehen. Welch ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, und nicht nur dort, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen unter Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann
«Bundesgericht will sich nicht mit fehlender Unabhängigkeit der ASU befassen» – Schweiz kommt unter EGMR-Druck – Teil 1 – Willkür des Bundesgerichts
Das Schweizer Steuerstrafrecht steht im Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erstmals ist der Gerichtshof auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen eingetreten. Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, müsste die Schweiz ihr Steuerstrafrecht grundlegend überarbeiten bzw. neu kodifizieren. Die Folgen für den Rechtsstaat Schweiz wären massiv. Teil 1
