Das Schweizer Steuerstrafrecht steht im Visier des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erstmals ist der Gerichtshof auf die Beschwerde eines Steuerpflichtigen eingetreten. Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, müsste die Schweiz ihr Steuerstrafrecht grundlegend überarbeiten bzw. neu kodifizieren. Die Folgen für den Rechtsstaat Schweiz wären massiv.
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Neues von der Abteilung Strafsachen und Untersuchung ASU
Ein ASU-Bericht wird mit einer Verzögerung von 22 Monaten dem betroffenen Steuerpflichtigen eröffnet. Das Bundesgericht gibt den Segen zu dieser exemplarischen Verletzung des rechtlichen Gehörsanspruchs.
