Wenn die ASU oder MEK frühmorgens klingelt

Die ASU ist eine Spezialabteilung der Eidgenössischen Steuerverwal-tung. In Steuerstrafsachen kommt sie zum Einsatz und darf Zwangs-mittel wie Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchführen. Da-bei wird billigend in Kauf genommen, dass die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK kaum gegeben ist. Ein Steuerpflichtiger, der in die Fänge der ASU gerät, sollte anneh-men können, dass sein Verfahren objektiv sowie sachlich angemes-sen geführt wird. Tatsächlich ist das Verfahren aber längst zu seinem Nachteil vorgespurt.…

Das ist nicht mal eine Maus

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Da irrt sich Damian K. Graf aber gewaltig

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Untersuchungshaft gegen Könizer Mutter bleibt – BGE überzeugt allerdings überhaupt nicht

Man weiss nicht, worüber man sich am meisten ärgern soll

Neues von der Abteilung Strafsachen und Untersuchung ASU

Ein ASU-Bericht wird mit einer Verzögerung von 22 Monaten dem betroffenen Steuerpflichtigen eröffnet. Das Bundesgericht gibt den Segen zu dieser exemplarischen Verletzung des rechtlichen Gehörsanspruchs.

Raiffeisenprozess: Es bleibt ein mehr als schaler Nachgeschmack

Bundesstrafgericht: Zeit zu gehen