Das Bundesverwaltungsgericht schützt in der Besetzung Martin Kayser (SP), Eva Schneeberger (FDP) und Christian Winiger (SP) zwei ESBK-Bussen gegen Online-Casinos und hebeln das Vertrauensprinzip aus.
Kategorie: Hauptgeschichten
Rügen zur ASU kann man sich schenken – Steuerjustiz findet nicht mehr statt
Ein Steuerpflichtiger wehrte sich erfolglos gegen eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtzulassung eines Parteigutachtens als Beweismittel) und gegen den Umstand, dass sich die Gerichte mit einer Fallakte überhaupt nicht befasst haben.
Wenn die ASU oder MEK frühmorgens klingelt
Die ASU ist eine Spezialabteilung der Eidgenössischen Steuerverwal-tung. In Steuerstrafsachen kommt sie zum Einsatz und darf Zwangs-mittel wie Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchführen. Da-bei wird billigend in Kauf genommen, dass die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK kaum gegeben ist. Ein Steuerpflichtiger, der in die Fänge der ASU gerät, sollte anneh-men können, dass sein Verfahren objektiv sowie sachlich angemes-sen geführt wird. Tatsächlich ist das Verfahren aber längst zu seinem Nachteil vorgespurt.…
Der unermüdliche Kampf des Josip Sunic gegen die St. Galler Justiz – Teil 2
Im Februar dieses Jahres haben wir den ersten Teil des Artikels «Seltsame Vorgänge in der St. Galler Justiz» veröffentlicht. Da sich in diesem Justizkrimi in den vergangenen Monaten weitere Wendungen ergeben haben, haben wir abgewartet, bis wir zum nächsten Kapitel dieser Justizposse vorgestossen sind. Und es stellt sich erneut die Frage, wann ist eine Justiz unabhängig? In St. Gallen können Staatsanwälte gegen eigene Leute ermitteln und Richter in eigener Sache…
Selbstjustiz und Eigenmächtigkeit des Bundes bei der Rechtsinformatik
Wer sich wundert, dass das Vorgehen des Bundes bei der Bankenkrise einem fundamentalen Prinzip der Demokratie widerspricht, der hat sich vermutlich noch nicht mit der Rechtsinformatik des Bundes beschäftigt. Im Rahmen der Bankenkrise hat sich der Bund über den Entscheid des Parlaments gestellt. Wie unklar die Rechtslage auch sein mag, im Zweifelsfall hat der Entscheid des Parlaments in einem demokratischen Rechtsstaat Vorrang.