Strafrecht: Aktuell

Glarus – Gnade und der lange Schatten der Zeit

Glarus – Gnade und der lange Schatten der Zeit

In Glarus gibt es Gnade nur auf dem Papier. Im Fall des Treuhänders aus den Jahren 2004 bis 2006 ist das Ermessen äusserst eingeschränkt. Der Fall ist alt, die Haft ist neu – und doch wirkt alles aus der Zeit gefallen. Trotz eines Zeitabstands von fast zwei Jahrzehnten lehnt Glarus den gezielten Teilerlass ab, diskutiert einen orchestriert wirkenden Kommissionsbericht kaum öffentlich und lässt zentrale Fragen bei der Strafanstalt Saxerriet offen. Am 1. Oktober muss der Treuhänder hinter Gitter. Am Ende wird also Vollzug um des Vollzugs willen betrieben – und genau das untergräbt das Vertrauen in die Schweizer Justiz. Dies ist der zweite Teil unserer Geschichte aus Glarus.

Millionen-Veruntreuungen: Strafprozess gegen Toggenburger Anwalt Markus Roos erst 2026

Millionen-Veruntreuungen: Strafprozess gegen Toggenburger Anwalt Markus Roos erst 2026

Seit Jahren sorgt ein Fall im Toggenburg für Gesprächsstoff – in Dorfbeizen, in juristischen Kreisen und mittlerweile auch in der Politik. Im Zentrum steht der bekannte Anwalt Markus Roos aus Lichtensteig. Ihm wirft die St. Galler Staatsanwaltschaft vor, über Jahre hinweg Gelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben – aus Nachlässen, bei denen er als Willensvollstrecker eingesetzt war, und aus Firmen, in denen er als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer agierte.

«DSG auf dem Prüfstand: Wenn Transparenz zur Strafsache wird»

«DSG auf dem Prüfstand: Wenn Transparenz zur Strafsache wird»

Das Statthalteramt Bezirk Zürich bestrafte mittels Strafbefehl einen Unternehmensjuristen wegen der Verletzung der Auskunftspflicht nach dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz. Der Vorwurf: Die TX Group AG habe auf sein Auskunftsbegehren unvollständig oder falsch geantwortet – ein Verstoss gegen Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). Der verantwortliche Konzernjurist wird zu einer Busse von 600 Franken und 430 Franken Verfahrenskosten verurteilt. Kein Eintrag ins Strafregister – aber ein Präzedenzfall.

Geschichten-Archiv

Marianne A. wird auch vom Obergericht schuldig gesprochen

Marianne A. wird auch vom Obergericht schuldig gesprochen

Auch das Berner Obergericht verurteilt Marianne A.* wegen Mordes an ihrer Tochter Emma*. Sie soll eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren absitzen. Die Mutter hatte in dem Indizienprozess ohne klare Beweise immer ihre Unschuld behauptet udn hält auch weiterhin daran fest. Ihr Verteidiger hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Fall Hefenhofen Thurgauer Obergericht dreht Bezirksratsentscheid

Fall Hefenhofen Thurgauer Obergericht dreht Bezirksratsentscheid

Der «Fall Hefenhofen» geht zurück ans Bezirksgericht Arbon. Es geht um den Quäl-Bauern Ulrich K., der auf seinem Hof in Hefenhofen gegen Tierschutzvorschriften verstossen haben soll. Im erstinstanzlichen Prozess hatte das Bezirksgericht viele Anklagepunkte nicht zugelassen, weil die Beweise nicht korrekt erhoben worden waren. Das Thurgauer Obergericht hat diese Rechtsauffassung nun in vielen Punkten korrigiert und den Fall zur Überarbeitung an die erste Instanz zurückgewiesen.

War sie es oder war sie es nicht?

War sie es oder war sie es nicht?

Am Montag geht vor dem Berner Obergericht der Kindsmord vom Könizerbergwald in die zweite Runde. Die Mutter Marianne A.* ist beschuldigt, ihre Tochter Emma* ermordet zu haben. Im erstinstanzlichen Urteil wurde sie bereits wegen Mordes verurteilt, obwohl sie die Tat leugnet und die Indizienkette einige Fragen aufwirft.

Bundesgericht: Anklageschrift in Fall Vincenz/Stocker war rechtens

Bundesgericht: Anklageschrift in Fall Vincenz/Stocker war rechtens

Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.

Lauener x Berset bleiben vor Strafverfolgung geschützt

Lauener x Berset bleiben vor Strafverfolgung geschützt

Das Bundesgericht bestätigt das Berner Zwangsmassnahmengericht: Der E-Mail Verkehr zwischen dem früheren Medienchef von Alain Berset und dem Ringier CEO Marc Walder darf nicht für eine Strafuntersuchung verwendet werden: Der Quellenschutz, der in der Verfassung garantiert ist, geht vor.

300’000 Franken für persönlichkeitsverletzende Artikel: Richtungsweisendes Urteil gegen Ringier?

300’000 Franken für persönlichkeitsverletzende Artikel: Richtungsweisendes Urteil gegen Ringier?

Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Ringier-Verlag der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin 309’531 Franken für den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln bezahlen muss. Hinzu kommen ein Zins von 5 Prozent sowie eine Parteientschädigung von 112’495 Franken. Das Urteil, das erstmals in der Schweiz eine Gewinnaufteilung in einem solchen Zusammenhang regelt, hat das Potenzial, die Medienlandschaft grundlegend zu beeinflussen.

1989 in Chur: Vier Tote, ein Bekennerschreiben und keine Konsequenzen“

1989 in Chur: Vier Tote, ein Bekennerschreiben und keine Konsequenzen“

Ein Bericht im «Magazin» veröffentlichte einen erschütternden Bericht über einen Hausbrand, der vor 35 Jahren in Chur stattfand und bei dem insgesamt vier Menschen ums Leben kamen. Dass es sich um einen rechtsextremen Brandanschlag handeln musste, wurde von den Ermittlungsbehörden ignoriert, die Ermittlungen eingestellt. Ein Fall, der das systematische Wegschauen der Behörden bei rechtsextremen Morden beleuchtet.

Vom Kämpfer gegen Rassismus zum zweifelhaften Pflichtverteidiger?

Vom Kämpfer gegen Rassismus zum zweifelhaften Pflichtverteidiger?

Dr. David Gibor ist in der Schweizer Öffentlichkeit kein Unbekannter. Der Zürcher Strafverteidiger tritt in den Medien regelmässig als Experte auf, insbesondere wenn es um Fragen der Justiz und Menschenrechte geht. Bekannt wurde er durch sein vehementes Engagement gegen Rassismus und Diskriminierung. Er bezog nicht nur mehrfach öffentlich Stellung gegen diverse Politiker der SVP und andere politische Exponenten, sondern klagte auch in aufsehenerregenden Fällen Klage eingereicht, unter anderem gegen die deutsche Bild-Zeitung. Doch während er sich nach aussen als unermüdlicher Kämpfer für Gerechtigkeit präsentiert, wirft ein aktueller Fall ein fahles Licht auf seine Professionalität.

Das Urteil, das nicht hätte fallen dürfen: Menschenhandel vor Gericht

Das Urteil, das nicht hätte fallen dürfen: Menschenhandel vor Gericht

Es war ein Fall, der die Öffentlichkeit erschütterte und die Justiz vor eine ihrer grössten Herausforderungen stellte. Im März 2023 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Bauunternehmer Alois V. zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – das erste Urteil in der Deutschschweiz wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung.

KOMMENTAR: Ein Armutszeugnis für die Bündner Justiz

KOMMENTAR: Ein Armutszeugnis für die Bündner Justiz

Das Regionalgericht Plessur hat die Vorwürfe der Vergewaltigung und der mehrfachen sexuellen Nötigung eines ehemaligen Verwaltungsrichters zum Schaden einer damaligen Gerichtspraktikantin bestätigt. Aufgrund der Aktenlage blieb Richterin Bettina Flütsch und den...